Hagelschaden - Fenster in Kipp-Stellung

Welche Versicherung zahlt, wenn meine Stereoanlage infolge eines starken Hagel- uns Regen-Gewitters durch Regenwasser, das durch ein auf Kipp stehendes Fenster eingedrungen ist, zerstört wurde?
Danke.

)

Hallo!

Welche Versicherung zahlt, wenn meine Stereoanlage infolge
eines starken Hagel- uns Regen-Gewitters durch Regenwasser,
das durch ein auf Kipp stehendes Fenster eingedrungen ist,
zerstört wurde?
Danke.

Die Hausratversicherung. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass das offene Fenster eine grobe Fahrlässigkeit darstellt!

Gruß
CM

Die Hausratversicherung. Stellen Sie sich aber darauf ein,
dass das offene Fenster eine grobe Fahrlässigkeit darstellt!

Gruß
CM

Hi Cassis,

mal wieder ein Veto von mir. Die Anlage wurde doch durch den Regen und nicht durch den Hagel beschädigt. Somit m.E. keine Deckung über Hausrat. Hinzu kommt natürlich das (grob) fahrlässige Verhalten des Fagestellers wg. Kippstellung des Fensters.

Eventuell könnte eine Elementarschadendeckung hier helfen, aber die haben die Wenigsten und dort landen wir auch wieder bei dem Punkt grobe Fahrlässigkeit.

Grüße
Mike

Du hast vollkommen recht! OwT!
.

Elementarschadenversicherung ist auch vorhanden!
Die wollen aber diesen Schaden nicht bezahlen.
Es war ein aussergewöhnlich starkes Hagel- und Regengewitter. Bei normalem Regen und Hagel ist bis jetzt nie was passiert.
Danke.

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Elementarschadenversicherung ist auch vorhanden!
Die wollen aber diesen Schaden nicht bezahlen.

Ist auch kein Wunder, da bei Elementar eine durch Regenwasser verursachte Überschwemmung vorhanden sein muß.

Es war ein aussergewöhnlich starkes Hagel- und Regengewitter.

Und da läßt Du die Fenster offen ?

Wie schon geschrieben, Hausrat ersetzt Sturmschäden und deren Folgen. beides liegt bei Dir nicht vor.

Danke für die Antworten.

Ich war bei strahlendem Sonnenschein weggefahren und nach 3 Stunden wieder zurück. Da war nix vorher zu sehen. Selbst Kachelmann hatte für den ganzen Tag Sonne gemeldet.

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Ich war bei strahlendem Sonnenschein weggefahren und nach 3
Stunden wieder zurück. Da war nix vorher zu sehen. Selbst
Kachelmann hatte für den ganzen Tag Sonne gemeldet.

Trotzdem ist es im Sinne der Verscierhung grob fahrlässig das Fenster nicht völlig zu schließen, warum hast Du gerade erlebt.

Fenster in Kipp-Stellung grob fahrlässig?

Trotzdem ist es im Sinne der Verscierhung grob fahrlässig das
Fenster nicht völlig zu schließen

Hi Nordlicht

ich bin verwundert. Besonders im Sommer habe ich das Fenster tagsüber immer auf Kipp.
was spricht dagegen?

Bisher habe ich mir deswegen noch keine Sorgen gemacht - ich wohne im 5. Stock - davor ist ein Balkon, also keine Chance für Regenwasser, in die Wohnung zu gelangen.

Bin ich jetzt nicht mehr versichert, wenn ein Blitz die Elektronikgeräte zerstört oder jemand durch die Flurtür einbricht?

verwirrte Grüsse
Ulli

Hi Ayla,

ich bin verwundert. Besonders im Sommer habe ich das Fenster
tagsüber immer auf Kipp.
was spricht dagegen?

Das Erlebnis des OP. Der bleibt nämlich auf seinem Schaden sitzen. Du kannst natürlich machen was Du willst, wenn Dir im Schadensfall die Zahlung der Versicherung nicht so wichtig ist.

Bisher habe ich mir deswegen noch keine Sorgen gemacht - ich
wohne im 5. Stock - davor ist ein Balkon, also keine Chance
für Regenwasser, in die Wohnung zu gelangen.

Wenn dem so ist, ist es in Ordnung.

Bin ich jetzt nicht mehr versichert, wenn ein Blitz die
Elektronikgeräte zerstört

In diesem Fall schon, weil der Blitz auch durch das geschlossene Fenster kommt.

oder jemand durch die Flurtür einbricht?

Dann bist Du auch versichert, aber wenn er durch das Fenster kommt, dann hättest Du gelitten.

verwirrte Grüsse

Ich hoffe, ich konnte entwirren.

Gruß

Nordlicht

naja, ich befürchte in so einem Fall wir ein Gericht sich damit beschäftigen müssen ob es _GROB_ fahrlässig war.

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Hi Nordlicht!

In diesem Fall schon, weil der Blitz auch durch das
geschlossene Fenster kommt.

oder jemand durch die Flurtür einbricht?

Dann bist Du auch versichert, aber wenn er durch das Fenster
kommt, dann hättest Du gelitten.

entwirrt hast DU mich nicht. Das mit dem Blitz sehe ich mal nicht so eng.
Wie aber jemand im 5. OG durchs Fenster kommen könnte - das ist mir nicht so klar.
Aber ich werde mal bei meiner Hausratversicherung anfragen - sicher ist sicher!

Lieben Gruss und Danke!
Ulli

Wie aber jemand im 5. OG durchs Fenster kommen könnte - das
ist mir nicht so klar.

Wie du siehst, ist ja jemand durch den Fenster in 5. Stock eingedrungen und zwar der Herr Regen!

Aber ich werde mal bei meiner Hausratversicherung anfragen -
sicher ist sicher!

Lieben Gruss und Danke!
Ulli

Wie sagt man doch so schön:

„Schaden macht klug“
Grüße
Mike

Elementarschadenversicherung ist auch vorhanden!
Die wollen aber diesen Schaden nicht bezahlen.

Ist auch kein Wunder, da bei Elementar eine durch Regenwasser
verursachte Überschwemmung vorhanden sein muß.

Hi Nordlicht,

ich habe einen Überschwemmungsschaden in 4. OG einer Altbauwohnung bereits am eigenen Leib erlebt.

Es hat an dem Tag so stark gehagelt, dass der rundherum gemauert Balkon voll mit Hagel war. Dieser drückte so stark gegen die Verglasung, dass das Wasser der sintflutartigen Regenfälle in die Wohnung eindringen konnte und Wohn- und Esszimmer überschwemmte.

Grüße
Mike

Also meine Hausratverischerung deckt auch das ab - grobe Fahrlässigkeit ist mit versichert - und Fenster gekippt ist so denke ich maximal Fahrlässig aber nicht grob Fahrlässig - und Das sollte eine halbwegs vernünftige Hausrat zahlen

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Also meine Hausratverischerung deckt auch das ab - grobe
Fahrlässigkeit ist mit versichert - und Fenster gekippt ist so
denke ich maximal Fahrlässig aber nicht grob Fahrlässig - und
Das sollte eine halbwegs vernünftige Hausrat zahlen

Trotzdem haben wir hier keinen Schaden im Sinne der Hausratversicherung vorliegen! Das wird in den Antworten ausführlich erläutert, so dass ich es mir hier spare.

Mike

Welche Versicherung zahlt, wenn meine Stereoanlage infolge
eines starken Hagel- uns Regen-Gewitters durch Regenwasser,
das durch ein auf Kipp stehendes Fenster eingedrungen ist,
zerstört wurde?
Danke.

)

Wie du siehst, ist ja jemand durch den Fenster in 5. Stock
eingedrungen und zwar der Herr Regen!

Hi Mike,

kann es sein, dass Du da etwas mischt?
Bei der Regenfrage war vom 5. Stock nicht die Rede.
Beim 5. Stock ist baubedingt der Herr Regen ausgeschlossen.

Hier ging es darum, ob bei nicht geschlossenen Fenstern (auf Kipp) die Hausrat grundsätzlich von Zahlungen (welcher Art auch immer) befreit ist wg. grober Fahrlässigkeit! dies ist auch an der Überschrift des Beitrages erkennbar.

Ulli