ich habe einen Hagelschaden auf dem Dach und der Motorhaube.
Ich möchte nun gerne den Schaden meiner Versicherung melden.
Mir ist aber etwas nicht ganz klar:
angenommen, der Schaden beträgt 500 Euro, dann bekomme ich abzüglich Selbstbeteiligung (150 € TK) 350 Euro.
Ich darf doch dann entscheiden, ob ich den Schaden repariere oder ob ich die 350 Euro behalte und so die Wertminderung des Fahrzeugs in Kauf nehme, oder?
Angenommen, ein oder zwei größere Dellen möchte ich eventuell doch entfernen lassen. Den Rest lasse ich nicht machen. Wie ist es dann, wenn beispielsweise in 2 Jahren wieder ein Hagelschaden ist, den ich aber entfernen lassen möchte, weil nun zu viel Dellen drin sind. Sieht der Gutachter dann, welche Dellen zuvor schon drin waren? Weil ich kann ja dann nicht mehr sagen, was vom Hagel von vor 2 Jahren war.
zum ersten Teil Deiner Frage: Du kannst Dir den Betrag auch auszahlen lassen, dann wird aber die Mehrwertsteuer abgezogen. Oder halt bei einer Teilreparatur nur das ausgezahlt, was Du auch als Ausgabe belegen kannst.
Zum zweiten Teil kann ich Dir nichts genaues sagen. Ich fürchte nur, dass es dann zu Problemen kommen kann, wenn ein Gutachter einen alten, nicht reparierten Schaden erkennt.
Achtung, neben der MwSt könnten auch die Stundenverrechnungssätze gekürzt bzw. nur „mittlere, ortsübliche Stundensätze“ zugrundegelegt werden. Was heißt das? => Du erhältst nicht die Sätze einer Markenfachwerkstatt, sondern einen Durchschnitt. Wenn Du also Mercedes oder BMW fährst, ist der Unterschied größer als bei Fiat (wobei der Gesamtschaden ja nicht sooo groß ist…).
zu Teil 2:
es fällt dann - bei einem weiteren Schaden - schwer, die verschiedenen Beschädigungen richtig zuzuordnen. Dies gilt umso mehr, weil Hagelschäden auch in Vollgutachten nicht vernünftig festgehalten werden können (auf Fotos).
Und bedenke: auch wenn Du morgen einen unverschuldeten Unfallschaden hast, der als Totalschaden abgerechnet wird, kann es zu Problemen kommen! Meine Empfehlung: lasse den Hagel komplett reparieren, bei der geringen Gesamtsumme wirst Du durch hier weder arm noch reich, egal wie Du vorgehst; da würde ich dem Ärger vorbeugen.
Elmores Hinweis ist natürlich nicht ganz richtig: ein unreparierter Vorschaden kann nur dann zu Leistungsfreiheit bei einem Folgeschaden führen, wenn Du den Vorschaden verschweigst. Aber das kann ich aus Deiner Frage nicht herauslesen.