Hallo zusammen,
Thema: Wohngebäudeversicherung - Hagelschaden
angenommen durch einen Hagelschaden werden Alu-Rolläden beschädigt (Dellen auf den Lamellen).
Grundsätzlich würden die Rolläden funktionieren (Motor funktioniert u. die Lamellen lassen sich verstellen und hoch und runterfahren). Die Lamellen sind lediglich durch die Dellen verschandelt. Angenommen es würde sich um eine relativ neues Haus handeln, dann schauen diese Dellen nicht schick aus.
Wäre es rechtens, wenn die Versicherung bspw. nur 40% entschädigen wollte, da der Rolladen grundsätzlich funktionieren.
Vielen Dank vorab.