Hähne krähen rund um die Uhr im Außenbereich

Hallo,

was sagt ihr zu folgendem Fall: Nachbar A wohnt im Außenbereich einer Stadt. Er hat ein recht großes Grundstück, das als landwirtschaftliche Fläche eingetragen ist. An dieses Grundstück grenzen direkt vier Nachbargrundstücke (Wohngebiet). Nachbar A ist zwar kein Landwirt, hält sich aber hobbymäßig eine kleine Schar Hühner (unter 20) einer vom Aussterben bedrohten Rasse. Zu Zuchtzwecken hält er sich dazu zwei Hähne, die ausdauernd um die Wette krähen. Das leider schon früh um 5 Uhr. Vereinzeltes Krähen ist manchmal auch mitten in der Nacht zu hören. Da Nachbar A auf seinem Grundstück im Außenbereich keinen festen Stall/Auslauf installieren darf, hat er die Hühner in kleinen, fahrbaren Ställen untergebracht, die aufgrund der Bauweise nicht schallisoliert werden können. In diesem Jahr hat er das Geflügelnetz auf seinem Grundstück aus verschiedenen Gründen etwas weiter zu Nachbar B hin verschoben. Das Hühnergehege steht also jetzt mit Abstand vor dem Grundstück von Nachbar C, daneben erst wohnt Nachbar B. Nachbar B kann die Hühner von seinem Grundstück aus zwar nicht sehen, fühlt sich aber trotzdem vom andauernden Krähen der Hähne in seiner Nachtruhe gestört. Nachbar A kann das verstehen (er wohnt ja auch selbst auf seinem Grundstück und arbeitet zudem noch in Homeoffice), denn die Hähne krähen wirklich ausdauernd und laut. Zudem sind unter den heranwachsenden Hühnern auch fünf junge Hähne, die demnächst ebenfalls für schätzungsweise zwei bis vier Monate ihre Stimmen ausprobieren werden, bis sie auf dem Teller landen. Nachbar A hat sich also bereit erklärt, versuchsweise ein altes Bettlaken vor den Ställen anzubringen, damit es darin länger dunkel ist und die Hähne eventuell später das Krähen beginnen. Er verspricht sich davon jedoch keinen besonders großen Erfolg, da die Hähne wie schon beschrieben auch vereinzelt mitten in der Nacht krähen. Besonders an heißen Tagen wird er das Bettlaken wohl auch wieder entfernen müssen, damit genug Luft in den Stall kommt. Das Gehege wieder weiter entfernt von Nachbar B aufzustellen ist aufgrund aktueller Baumaßnahmen auf dem Gelände vorerst eher schwierig, aber für nächstes, allerspätestens übernächstes Jahr sowieso fest eingeplant, wenn die aktuellen Baumaßnahmen abgeschlossen sind. So wie es sich anhört, kann Nachbar B jedoch nicht so lange warten. Ein paar Eier als Entschädigung werden auch noch ihren Weg zum Nachbarn finden, können für den Lärm aber sicherlich nur ansatzweise entschädigen. Darum stellt sich Nachbar A nun die Frage, ob Nachbar B rechtlich gesehen irgendetwas gegen ihn in der Hand hat, oder ob er das Problem für die aktuelle Bauphase noch „aussitzen“ kann?

Viele Grüße,
Liz

Hallo Liz,

man könnte auf dem Bürgermeisteramt oder im Rathaus der Gemeinde nachfragen, ob die krähenden Hähne hingenommen werden müssen, oder ob diese gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen.

Man könnte aber auch seine innere Einstellung ändern, denn Fakt ist, dass die krähenden Hähne einen nicht wecken, wenn man tief und fest schläft, sondern man hört sie nur, wenn man eh schon halb oder ganz wach ist. Es ist also nicht das Problem der Hähne, wenn man - eigentlich - noch weiterschlafen möchte. Man könnte auch den Morgen genießen und sich freuen, in einer ländlichen Gegend wohnen zu dürfen.

Denn dasselbe Problem besteht bei lärmendem Straßenverkehr frühmorgens in der Stadt, an Bahnstrecken und in Flughafennähe. Wenn ab 4 Uhr morgens die Straßenbahnen rumpeln und quietschen oder Güterzüge vorbeidonnern, ist das auch richtig störend. Wenn man diesen Lärm nicht als selbstverständliche Geräuschkulisse in sein Leben intergieren und sich davon nicht stören lassen kann, wäre es nervenschonender und gesünder, in eine Hühner- oder Güterzug- oder Flugzeugfreie Umgebung zu ziehen.

Viele Grüße
Maralena

Hallo,

das ist immer ein schwierig zu beantwortende Frage. Es hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab.
Hier einige Urteile (4-9), die Dir als Anhaltspunkt dienen können.

Prinzipiell hat der Nachbar ein Anrecht darauf, dass er auch durch Lärm nicht in seiner Nachtruhe gestört wird. Je nach Wohnlage ist der zu tolerierende Lärmpegel unterschiedlich.

Welches Bundesland? Ggf. welche Gemeinde (evtl. steht zur Tierhaltung etwas in deren Verordnungen)? Die Hühnerhaltung erfolgt rein privat?

Gruß
vdmaster

Danke für die Antwort! Das habe ich mir auch schon durchgelesen, aber da steht leider nichts Konkretes zum Thema Außenbereich. Das Bundesland ist Thüringen, die Haltung erfolgt privat. Eine Verordnung der Gemeinde kann ich dazu leider nicht finden und wenn, bezieht sich das meiste wohl auch auf Wohngebiete. Hier sieht die Situation natürlich nochmal ganz anders aus!

Du übersiehst bei deiner Antwort allerdings völlig: Die Frage ist aus Sicht des Hühnerhalters geschrieben, der wissen möchte, was auf ihn zukommemn könnte. („Darum stellt sich Nachbar A nun die Frage, ob Nachbar B rechtlich gesehen irgendetwas gegen ihn in der Hand hat …“) Da hilft die Antwort, dass Nachbar B seine innere Einstellung ändern könnte, herzlich wenig …

Gruß,
Max