Hallo,
was sagt ihr zu folgendem Fall: Nachbar A wohnt im Außenbereich einer Stadt. Er hat ein recht großes Grundstück, das als landwirtschaftliche Fläche eingetragen ist. An dieses Grundstück grenzen direkt vier Nachbargrundstücke (Wohngebiet). Nachbar A ist zwar kein Landwirt, hält sich aber hobbymäßig eine kleine Schar Hühner (unter 20) einer vom Aussterben bedrohten Rasse. Zu Zuchtzwecken hält er sich dazu zwei Hähne, die ausdauernd um die Wette krähen. Das leider schon früh um 5 Uhr. Vereinzeltes Krähen ist manchmal auch mitten in der Nacht zu hören. Da Nachbar A auf seinem Grundstück im Außenbereich keinen festen Stall/Auslauf installieren darf, hat er die Hühner in kleinen, fahrbaren Ställen untergebracht, die aufgrund der Bauweise nicht schallisoliert werden können. In diesem Jahr hat er das Geflügelnetz auf seinem Grundstück aus verschiedenen Gründen etwas weiter zu Nachbar B hin verschoben. Das Hühnergehege steht also jetzt mit Abstand vor dem Grundstück von Nachbar C, daneben erst wohnt Nachbar B. Nachbar B kann die Hühner von seinem Grundstück aus zwar nicht sehen, fühlt sich aber trotzdem vom andauernden Krähen der Hähne in seiner Nachtruhe gestört. Nachbar A kann das verstehen (er wohnt ja auch selbst auf seinem Grundstück und arbeitet zudem noch in Homeoffice), denn die Hähne krähen wirklich ausdauernd und laut. Zudem sind unter den heranwachsenden Hühnern auch fünf junge Hähne, die demnächst ebenfalls für schätzungsweise zwei bis vier Monate ihre Stimmen ausprobieren werden, bis sie auf dem Teller landen. Nachbar A hat sich also bereit erklärt, versuchsweise ein altes Bettlaken vor den Ställen anzubringen, damit es darin länger dunkel ist und die Hähne eventuell später das Krähen beginnen. Er verspricht sich davon jedoch keinen besonders großen Erfolg, da die Hähne wie schon beschrieben auch vereinzelt mitten in der Nacht krähen. Besonders an heißen Tagen wird er das Bettlaken wohl auch wieder entfernen müssen, damit genug Luft in den Stall kommt. Das Gehege wieder weiter entfernt von Nachbar B aufzustellen ist aufgrund aktueller Baumaßnahmen auf dem Gelände vorerst eher schwierig, aber für nächstes, allerspätestens übernächstes Jahr sowieso fest eingeplant, wenn die aktuellen Baumaßnahmen abgeschlossen sind. So wie es sich anhört, kann Nachbar B jedoch nicht so lange warten. Ein paar Eier als Entschädigung werden auch noch ihren Weg zum Nachbarn finden, können für den Lärm aber sicherlich nur ansatzweise entschädigen. Darum stellt sich Nachbar A nun die Frage, ob Nachbar B rechtlich gesehen irgendetwas gegen ihn in der Hand hat, oder ob er das Problem für die aktuelle Bauphase noch „aussitzen“ kann?
Viele Grüße,
Liz