Hallo,
ich mache für den kunstunterricht eine sozialkritische collage. Ist es da verboten ein hakenkreuz zu benutzen? natürlich nur im negativem sinne gemeint!
danke im voraus,
sandra
Hallo,
ich mache für den kunstunterricht eine sozialkritische collage. Ist es da verboten ein hakenkreuz zu benutzen? natürlich nur im negativem sinne gemeint!
danke im voraus,
sandra
in der kunst ist generell mal garnichts verboten. man spricht hier von künstlerischer freiheit. ausser man könnte da gewissen absichten unterstellen.
konkret das hakenkreuz und ähnliche symbole wie z.B. die ss-runen sind in deutschland nur auf spielzeugen (und in computerspielen) verboten (z.B. spielzeugpanzer mit hakenkreuz).
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
in der kunst ist generell mal garnichts verboten.
Es gibt duchaus auch hier Grenzen, nämlich die Rechte von anderen
Personen.
ausser man könnte da gewissen absichten unterstellen.
???
konkret das hakenkreuz und ähnliche symbole wie z.B. die
ss-runen sind in deutschland nur auf spielzeugen (und in
computerspielen) verboten (z.B. spielzeugpanzer mit
hakenkreuz).
Wie kommst Du denn darauf? Das ist ziemlich daneben. Ein Blick in die
einschlägigen Gesetzbücher würde da helfen:
Nazi-Parolen stellt das Strafgesetzbuch in Paragraph 86 („Verbreitung
von Propagandamitteln“) unter Strafe, Hakenkreuze und andere Nazi-
Symbole in Paragraph 86 a („Verwendung nationalsozialistischer
Kennzeichen“). Wer zum Beispiel Kennzeichen oder Parolen von
verfassungswidrigen Organisationen - zum Beispiel Hakenkreuze -
verwendet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden.
Gruß
Richard
Nazi-Parolen stellt das Strafgesetzbuch in Paragraph 86
(„Verbreitung von Propagandamitteln“) unter Strafe
Hallo, Richard,
auch das ist nur teilweise richtig. So wurde z.B. vor Kurzem ein Mensch vom Vorwurf des Verstoßes gegen §86a STGB freigesprochen (BGH Az.: 3 StR 486/06, Urteil vom 15.03.2007), obwohl er inkriminierte Symbole verwendet hatte - nur es war aus dem Zusammenhang klar zu erkennen, dass er sich gegen die damit verbundene Gesinnung aussprach. http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/441.html
Gruß
Eckard
Hallo Eckard,
sorry, aber das ist schon so richtig, weil ich zum einen nur die
entsprechenden Gesetze/Paragraphen zitiert habe. Die stehen nun mal
fest.
Es ist aber auch deswegen richtig, weil die zweite Instanz in diesem
Fall (zum Glück) erkannt hat, dass ein durchgestrichenes Hakenkreuz nun
mal ein Protest gegen gegen das Symbol und die dahinter stehenden Ziele
ist. Aber, wie gesagt, ein durchgestrichenes.
Gruß
Richard
Diese Frage wurde hier mehrmals beantwortet
Sandra, geh doch mal ins Archiv! Deine Frage wurde schon mehrmals beantwortet, so
auch hier (unter ‚Rechtsfragen‘):
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Freundlich grüsst
Rolfus
_________________________
[MOD] Link klickbar gemacht. B.
Ich glaube es ist so:
wenn du das Hakenkreuz selber malst, dann ist er verboten es
abzubilden, wenn du es aber aus einer anderen Quelle entnehmen kannst
ist es erlaubt.
hallo,
habe das erst jetzt gesehen.
wenn du das Hakenkreuz selber malst, dann ist er verboten es
abzubilden, wenn du es aber aus einer anderen Quelle entnehmen
kannst ist es erlaubt.
Wie kommst Du denn darauf? Sorry, da bist Du die (hoffentlich) einzige,
die das glaubt.
Grüßerle
Richard