(Halb-)Waisenrente bei Praktikum ?

Hallo in die Runde,

eine Frage an die die es (hoffentlich) wissen:

Besteht über das 18. Lebensjahr hinaus wirklich der Anspruch auf Erhalt einer (Halb-)Waisenrente wenn ein Praktikum geleistet wird, da der Betrieb dies vor der Ausbildung wünscht ? Ich habe die Information erhalten, dass Rente gezahlt wird in diesem Fall wenn das Praktikum einen ausbildenden Charakter hat, und die Sachlage so ist, dass der Betrieb vor einer evtl. Ausbildung ein Praktikum fordert.

Ist dies richtig ? Und wenn ja, kann ich (der seit August 2005 ein Praktikum macht um ab August 2007 die Ausbildung in dem Betrieb zu beginnen) für den bis jetzt bereits vergangenen Zeitraum die Rente nachträglich beantragen ? Würde mir der vergangene Zeitraum in dem ich Anspruchsberechtigt war ausgezahlt ?

Fragen über Fragen - ich freue mich auf Ihre/Eure antworten.

Hallo,

wenn das Praktikum tatsächlich für die Aufnahme der Berufsausbildung notwendig ist und bereits während des Praktikums entsprechende Kenntnisse vermittelt werden (Ausbildungscharakter), lohnt sich eine Antragstellung sicherlich.

Eine rückwirkende Zahlung ab August 05 wird aber wohl nicht funktionieren. Hinterbliebenenrente können maximal für 12 Monate vor dem Monat der Antragstellung nachgezahlt werden. Also, sofort Antrag stellen!

Viele Grüße
Florian