Halbbruder gesucht

Hallo,
ich bin 16 Jahre alt und weiß, das ich einen älteren Halbbruder habe. Mein Vater hat mir zwar die Auskunft gegeben, dass es ihn gibt und dass er älter ist als ich, jedoch verrät er mir keine weiteren Details. Er war wohl angeblich nur kurze Zeit mit der Mutter meines Halbbruders zusammen und steht meines Wissens nach nicht in seiner Geburtsurkunde als anerkannter leiblicher Vater. Ich kenne auch den Namen der Frau nicht. Ich weiß eigentlich nur, dass es ein Junge ist, der älter ist.
Einer meiner größten Wünsche ist es, meinen leiblichen Halbbruder kennen zu lernen. Ich sehe meinem Vater auch ziemlich ähnlich und frage mich, ob ich Ähnlichkeit mit ihm habe, oder einfach nur wie es ihm geht und was er macht. Ich lebe als „Einzelkind“ bei meiner Mutter und sehe meinen Vater maximal 2 mal im Jahr.

Habe ich gesetzlich einen Anspruch auf Auskunft über irgendwelche Namen oder Städte, oder kann mein Vater da komplett verweigern etwas zu sagen ?
Ich nehme mal an, das mein Halbbruder auch nicht mal etwas davon weiß, dass er eine kleine Schwester hat. Hat jemand einen Vorschlag, was ich noch versuchen könnte um Näheres zu erfahren?

Ich bitte um Mithilfe, denn es liegt mir sehr am Herzen.

Hallo Vanessa,
ich fürchte, das wird schwierig. Wenn Dein Vater Dir keine Auskunft gibt, Du den Namen der Mutter und auch Deines Halbbruders nicht kennst, wirst Du weder übers Internet noch über ein Einwohnermeldeamt etwas erfahren können. Und selbst wenn Du den Namen des Krankenhauses wüsstest, in dem er geboren wurde, würde man Dir mit Hinweis auf den Datenschutz keine Auskunft geben müssen.
Gesetzliches Anrecht hat man auf Auskunft bei der Suche nach seinen Eltern, aber - soweit ich weiß - nicht auf Auskunft zu Halbgeschwistern. Frag doch mal beim Jugendamt nach, aber viel Hoffnung kann ich Dir nicht machen.
Rede noch mal mit Deinem Vater, denn gerade weil Du noch nicht volljährig bist, kann nur er Dir die Informationen geben.

Liebe Grüße
figuralis

Ich selbst weiß keine Antwort, aber ich denke, das Jugendamt könnte Dir Auskunft über die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zur Nachforschung geben - oder eine noch geeignetere Stelle nennen.

Da wird nur Dein Vater helfen können. ob Du die Auskunft einklagen kannst, weiss ich leider nicht.

Hallo, wenn Dir Dein Vater nicht hilft, wird es sehr schwer, um nicht zu sagen, dass Du gar kein Glück hast. Du stehst juristisch auch noch nicht auf eigenen Füßen. Ein Detektiv könnte Dir helfen, aber der kostet viel Geld. Wenn er Dir sagen würde, in welcher Stadt die Frau damals gelebt hat, könntest Du vielleicht über die Kirchenbücher der Stadt gehen, aber dazu benötigst Du auch den Namen der Frau.
Ein Vorschlag: bitte doch Deinen Vater um Hilfe. Wichtig ist, dass Du dabei höflich und sachlich bleibst. Manchmal versetzt das Berge. Viel Glück!
Gruß Katja

Liebe Vanessa,

das kann natürlich für Deinen Vater Konsequenzen haben, wenn Du es tust ohne ihn darüber wissen zu lassen. Rede doch mit Deinem Vater ganz offen darüber.
Ob er sein Geheimnis preis geben möchte, liegt an Deinem Vater.

Wünsche es Dir einfach von ganzem Herzen, das es eintreffen sollte, unsere Wünsche und Gedanken übertragen sich auf alle Beteiligten, wir sind mehr als wir denken.

Ich wünsche Dir ganze Menge Liebe!!!

Licht 10

Hallo Vanessa,
ich fürchte, daß Du leider keinen gesetzlichen Anspruch auf Detailinformationen wie Orts- und Zeitangaben, Personennamen etc. durch Deinen Vater hast bzw. auf die Preisgabe solcher Daten an Dich. Die mir bekannte Rechtslage, national und international, gibt dazu leider nichts her.
Möglicherweise könntest Du aber praktisch etwas erreichen, wenn Du an den Dir bekannten Aufenthaltsorten Deines Vaters nachforschen läßt oder selbst nachforschen würdest, ob da nicht jemand einen Hinweis auf Deinen Halbbruder geben kann.

Mit Bildern von Dir in örtlichen Zeitungen, öffentlichen Anschlägen etc. in Orten, wo Dein Vater Deines wissens nach längere Zeit gelebt hat, ließe sich vll. doch etwas erreichen. Vor allem, wenn Du für einen Hinweis mit Erfolgstreffer dann z.B. eine Belohnung von … einigen tausend Euro aussetzt. Wenn es Dir das wert ist.
Vielleicht lassen sich auch Rechtsanwälte an diesen Orten gegen Honorar zu Nachforschungen bemühen.

Mehr kann ich Dir dazu leider nicht sagen bzw. empfehlen.

VielGlück und freundliche Grüße!
Bernhard

Es gibt keine Verpflichtung seitens deines Vaters dir gegenüber die Daten deines halbbruders herauszugeben.

Die Tatsache, dass du deinen Vater lediglich zwei mal im Jahr siehst sagt schon alles über die Beziehung diesen menschens zu seiner Familie.

Mach deinem Vater klar worin dein Interesse besteht und bitte ihn den Kontakt zwischen deinem Halbbruder und dir herzustellen. Viel Glück.

Hallo,
ich denke das Du dich an das Jugendamt wenden kannst.Mit 18 Jahren muß dein Vater dir Auskunft geben.Wenn er sich weigert kannst du klagen.Ich hoffe du findest deinen Halbbruder.

Hallo,
Genau weiß ich es nicht. Aber auch Halbbrüder gehören zum Stammbaum, den du beim Bürgeramt erfragen kannst. Wichtig ist, dass ihr auch tatsächlich den gleichen rechtlichen Elternteil habt. Zuletzt hat das BVerfG die Rechte von Kindern gestärkt, die ihren leiblichen Vater suchen. Hierzu hat es sogar die Kliniken zur Herausgabe der Daten gezwungen, die künstliche Befruchtungen und Samenspenden anbieten. Sollte also einen Versuch wert sein. Wenn das nicht klappt, empfehle ich dir einen Termin beim Fachanwalt für Familienrecht zu machen