Jemand erwirbt eine 2-% Beteiligung an einer GmbH am 1.3.2005 für 300.000 € und verkauft diese bereits am 3.5.2005 für 800.000 € (mit Veräußerungskosten 50.000 €).
Zu welcher Einkunftsart gehört der Gewinn und ist hierbei das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden?
da zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 1 Jahr liegt, handelt es sich um Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Halbeinkünfteverfahren findet Anwendung (§ 3 Nr. 40 j EStG).