Halbeinkünfteverfahren in der Anlage SO

Hallo,
m.W. wurde doch das Halbeinkünfteverfahren letztmalig für das Jahr 2008 angewendet und seitdem gilt die Abgeltungssteuer.
Trotzdem wird in der Anlage SO (Elster-Formular) zur Est-Erklärung 2009, auf Seite 2 gefragt nach „Andere Wirtschaftsgüter (insbesondere Wertpapiere), dem Halbeinkünftverfahren unterliegend“.
Wie ist dies zu erklären?
Für Antworten: danke im Voraus

Hi,

die Abgeltungssteuer gilt für Wirtschaftsgüter, die ab 2009 gekauft und dann veräußert werden. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung vor 2009 liegt und die die damalige Veräußerungsfrist von 1 Jahr nicht überschritten haben, unterliegen m.E. noch dem Halbeinkünfteverfahren. Etwa, wenn Aktien im Nov. 2008 gekauft und gewinnbringend im Feb 09 veräußert wurden.
Solltest du gänzlich andere Aussagen erhalten, sag mir bitte bescheid.
Viele Grüße

Zur Zrit kann ich da leider nicht weiter helfen.

HALLO, nach der mir vorliegenden AKTUELLEN Steuerliteratur gibt es das Halbeinkünfteverfahren (hatte das selbst bei Dividenden bis 2008 in Anspruch genommen) NICHT mehr.

Diese Ertzräge werden wie alle anderen auch mit dem
Steuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % SoliZuschlag abgegolten.

Insofern ist diese Darstellung nicht mehr aktuell!!!

In meiner aktuellen Literatur ist das Halbeinkünftverfahren auch nicht mehr im Stichwortverzeichnis aufgeführt. Bedeutet: Nicht mehr vorhanden!!!

Mit freundlichem Gruss

Helmut

Hallo,
normalerweise ist jetzt alles erledigt mit der Abgeltungssteuer, wieso noch nach dem Halbeinkünfteverfahren gefragt wird, weiß ich leider auch nicht, tut mir leid.
viele grüße
maria

Hallo lieber teuerzahler,

Du hast vollkommen recht. Das Halbeinkünfteverfahren ist am 31.12.2008 „gestorben“ und durch die Abgeltungssteuer (m.W. 25 %) ersetzt.Wieso das Programm Elster jetzt noch den alten Begriff verwendet, ist mir nicht erklärlich. Ich verwende ein anderes Programm, welches selbstverständlich aktualisiert wurde. Eine schlüssige Erklärung für die Verwendung des alten Begriffs im Programm Elster kann ich Dir leider nicht liefern. Tut mir leid, dass ich Dir insofern nicht weiterhelfen kann.

Alles Gute für Dich und trotzdem viel Erfolg bei der leidigen Steuerklärung.

Wilhelm

Vielen Dank an alle, die geantwortet haben!
Vermutlich hat Eike Recht. Falls ich noch etwas anderes erfahre, werde ich dies hier schreiben.
Grüße, Bernd

Vielen Dank an alle, die geantwortet haben!
Die Lösung habe ich gerade bei Elster gefunden:
„Die Abgeltungssteuer greift erst bei Erwerbsvorgängen ab dem Jahr 2009“
D.h., die Angaben bezgl. des Halbeink. müssen noch gemacht werden, wenn Wertpapiere VOR dem 1.1.09 erworben und innerhalb der 12-Monats-Frist wieder verkauft wurden.

Einen schönen Tag noch und beste Grüße, E.

Ausnahmen für diese Regelung sind:

•Wertpapiere, die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG keine Finanzinnovationen sind und vor 2009 erworben wurden, sind bei Verkauf innerhalb eines Jahres noch nach alter Regelung zu besteuern. Aktien sind in diesem Falle nach dem Halbeinkünfteverfahren zu beurteilen. Jegliche Kursgewinne von festverzinslichen, unter dem Nennwert und vor dem 1. Januar 2009 gekauften Wertpapieren bleiben steuerfrei. Es sei denn, die Kapitalforderungen sind nach dem 14. März 2007 gekauft worden und werden nach dem 30. Juni 2009 veräußert. So soll der Missbrauch durch endlos laufende Zertifikate verhindert werden.

Hallo,

ich bin zur Zeit bis März 2011 im Ausland und kann daher Ihre Fragen z. Zt. nicht beantworten. Bitte entschuldigen Sie.
Eigentlich brauchen Sie doch nur die Positionen aus den Steuerbescheingiungen der Institute abschreiben. Hier werden doch Kennziffern usw. vorgegeben.
Gruß M.B.

Hallo,

mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde das Halb-
einkünfteverfahren - zusammen mit der Spekulationsfrist -
für Privatanleger komplett abgeschafft. Damit unterliegen
ab 2009 Kapitalerträge und Veräußerungsergebnisse zu 60%
der Besteuerung, 40 % bleiben steuerfrei. Die mit diesen
Erträgen in Zsammenhang stehenden Kosten können Sie ent-
sprechend nur zu 60 % als Betriebsausgaben geltend machen.
Als Privatperson werden also 60 % versteuert und 40 %
sind somit steuerfrei.
Grüße
tilgba

Hallo,

hiermit sind die sogenanten Spekulationsgewinne gemeint die wärend der Fristen wieder verkauft wurden.

Ist leider nicht mein Gebiet.