Halbeinkuenfteverfahren

Hi,
ab wann gilt denn nun dieses Verfahren? Oder anders gefragt, kann ich anfallende Verluste in 2001 (aus Kauf 2000 und Verkauf 2001 und innerhalb der Spekufrist) noch voll zur Geltung bringen, meint den ganzen Betrag (und ihn ev. auf 2000 uebertragen?).
Gruss derweil
Marco

Hi,

sehr schwieriges Thema, bei dem alle juristischen Feinheiten noch lange nicht geklärt sind.

ab wann gilt denn nun dieses Verfahren?

Ab 2002, im Prinzip.

Oder anders gefragt,
kann ich anfallende Verluste in 2001 (aus Kauf 2000 und
Verkauf 2001 und innerhalb der Spekufrist) noch voll zur
Geltung bringen, meint den ganzen Betrag (und ihn ev. auf 2000
uebertragen?).

Im Prinzip ja. Das hängt, soweit ich mich entsinne, auch vom Geschäftsjahr des Unternehmens ab. Noch in 2000 realisierte Verluste können jedenfalls in voller Höhe auf die Folgejahre übertragen werden. Ob Du sie dafür in Deiner 2000er Steuererklärung angeben muß, ist eine umstrittene Frage. In Bezug auf die Rückübertragbarkeit (ob voll oder halb) bin ich mir, und offensichtlich auch die einschlägige Presse, nicht sicher. Bevor ich mich in dieser Hinsicht aus dem Fenster lehne, empfehle ich Dir, in den entsprechenden Zeitungsartikeln zu recherchieren, z.B. unter http://www.welt.de.

Einen weiteren Hinweis, den ich auf Lager habe, möchte ich lieber hier nicht posten. Der kommt dann per email.

Gruß
Christian