Lieber Freund, 50% eines werthaltigen Objekts (Gutachten!) finanziert jede Bank. Deine Vorstellung, die ich hier vermute, wird aber so wohl nicht gehen. Außerdem wünschst Du hier klar eine Rechtsauskunft, auf die rechtsberatende Berufe ein Monopol reklamieren.
Im einzelnen:
Die Bank sieht das zu beleihende Objekt als Ganzes (!), das vorhandene Eigenkapital und die Bonität (die Fähigkeit, Kredit und Zinsen sicher zu zahlen) des oder der Kreditnehmer als Gesamtschuldner. Da Ihr wahrscheinlich beide zu 50% im Grundbuch eingetragen werdet (?), betrachtet die Bank Euch als Eigentümergemeinschaft, was Ihr auch seid. Deine Partnerin wird also im Kreditvertrag mit der Bank zu dem ihr anzurechnenden Betrag erscheinen müssen. Euer privatrechtliches Verhältnis muss, da eine
Immobilie Gegenstand ist, notariell geregelt werden.
Das heißt, Ihr müsst gar einen einem Ehevertrag ähnlichen Vertrag aushandeln.
Ein offenes Gespräch mit Eurer Bank, die Euch kennt,
und eine Beratung (Honorar!) durch den Notar Eures Vetrauens ist deshalb sinnvoll und notwendig.
Gutes Gelingen, Freund Bautz