Hallo
folgender fiktiver Fall:
A besitzt ein MFH, welches mit Grundschuld belastet ist, deren Höhe die Hälfte der Mieteinnahmen verschlingt. Da A nur Zinsen und Afa absetzen kann, kommt ab 2007 eine heftige Steuerzahlung dazu. Nach Abzug von Rücklage/Hausverwaltung verbliebe A ein finanzieller Nutzen von ca. 600 €/Monat.
Jetzt böte sich die Möglichkeit, die Hälfte des Hauses zu verkaufen, d.h. A + B würden je eine Hälfte des Hauses besitzen.
Jetzt machen sich beide Gedanken über den Ablauf und die steuerliche Seite:
Fiktiver Wert des Hauses angenommen 560.000 €
fiktive Belastung des Hauses angenommen 250.000 €
A überlegt nun zu welchem Preis er B die Hälfte verkaufen kann, MUSS er genau die Hälfte des Wertes zahlen oder kann er B die Hälfte auch für weniger verkaufen?
A überlegt weiter: haben A und B dann jeweils 125.000 € der Belastung zu tragen?
Würde das dann so aussehen, dass A und B sich die Mieteinnahmen teilen, jeder steuerlich seine Belastung (Zinsen) von den Einnahmen abzieht, ebenfalls jeder die Hälfte der Afa abzieht?
Aus steuerlichen Gründen wäre das für beide wohl das Beste.
Nun will A natürlich B nichts schenken und B soll dann zusätzlich an A noch eine bestimmte Summe monatlich zahlen.
Oder könnte B die Belastung der Schulden allein tragen, d.h. steuerlich absetzen?
Gruß
Hallo Irene
A überlegt nun zu welchem Preis er B die Hälfte verkaufen
kann, MUSS er genau die Hälfte des Wertes zahlen oder kann er
B die Hälfte auch für weniger verkaufen?
Das steht A völlig frei.
A überlegt weiter: haben A und B dann jeweils 125.000 € der
Belastung zu tragen?
B kann auch die Grundschuld vollständig übernehmen und den
Differenzbetrag in bar begleichen, was ich nicht als sinnvoll
erachte.
Würde das dann so aussehen, dass A und B sich die
Mieteinnahmen teilen, jeder steuerlich seine Belastung
(Zinsen) von den Einnahmen abzieht, ebenfalls jeder die Hälfte
der Afa abzieht?
Wen jedem das halbe Haus gehört, müsste man das so machen.
Aus steuerlichen Gründen wäre das für beide wohl das Beste.
Du sagst es.
Nun will A natürlich B nichts schenken und B soll dann
zusätzlich an A noch eine bestimmte Summe monatlich zahlen.
Und wofür? A und B müssten sich darüber im Klaren sein, dass das eine
versteckte Teilzahlung des Kaufpreises sein könnte.
Oder könnte B die Belastung der Schulden allein tragen, d.h.
steuerlich absetzen?
Das geht auch, siehe oben. A hat dann den Nachteil, dass er bei der
Steuer keine Schuldzinsen mehr in Abzug bringen kann.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass klare Verhältnisse weniger
Probleme schaffen. Immerhin müssen A und B auch noch gemeinsame
Entscheidungen treffen (Renovationen, Reparaturen). Da ist das
Wichtigste ein sauberer Vertrag.
Gruss
Heinz
Hallo Heinz,
erst mal danke für die schnelle Antwort.
B kann auch die Grundschuld vollständig übernehmen und den
Differenzbetrag in bar begleichen, was ich nicht als sinnvoll
erachte.
Wenn B die Grundschuld vollständig übernehmen würde, wäre ja seine Hälfte zu 100% belastet, spielen die Banken denn da mit?
Nun will A natürlich B nichts schenken und B soll dann
zusätzlich an A noch eine bestimmte Summe monatlich zahlen.
Und wofür? A und B müssten sich darüber im Klaren sein, dass
das eine
versteckte Teilzahlung des Kaufpreises sein könnte.
Wenn A und B sich die Einnahmen teilen und B die Hälfte der Schulden übernimmt hätte er ja quasi nur die Hälfte vom angenommenen Kaufpreis von 250.000 bezahlt. Deswegen.
Und eine „versteckte Teilzahlung“ müsste A dann wieder versteuern…
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass klare Verhältnisse
weniger
Probleme schaffen. Immerhin müssen A und B auch noch
gemeinsame
Entscheidungen treffen (Renovationen, Reparaturen). Da ist das
Wichtigste ein sauberer Vertrag.
Das ist ja gerade das Problem, eine für beide Seiten gute und wirksame Lösung zu erzielen.
Gruß
Irene
Hallo Irene
Wenn B die Grundschuld vollständig übernehmen würde, wäre ja
seine Hälfte zu 100% belastet, spielen die Banken denn da mit?
Du erwähnst einen Wert von 560’000, belastet mit 250’000 Euro. Das
wäre dann rund 90 % Belastung. Wenn B noch genügend Bares/Vermögen
hat, könnte die Bank mitspielen.
Wenn A und B sich die Einnahmen teilen und B die Hälfte der
Schulden übernimmt hätte er ja quasi nur die Hälfte vom
angenommenen Kaufpreis von 250.000 bezahlt. Deswegen.
Liebe Kauffrau: Schulden sind auch Geld 
Und eine „versteckte Teilzahlung“ müsste A dann wieder
versteuern…
Ziemlich logisch, nicht wahr, wenn man sich nicht der
Steuerhinterziehung anheim geben will.
Das ist ja gerade das Problem, eine für beide Seiten gute und
wirksame Lösung zu erzielen.
„Gut und wirksam“ ist, dass A flüssig wird und B sein Geld so
investiert hat, dass es ihm eine anständige Rendite abwirft.
Was es da allenfalls für trickreiche Steuerersparnisse geben könnte,
musst Du an kompetenter Stelle fragen.
Gruss
Heinz
Hallo Irene
es versteht sich ja von selbst, dass B bei Übernahme der Grundschuld
das mit der Bank und dem Grundbuch regelt, also dass da nicht einfach
irgendein privater Vertrag gemacht wird.
Gruss
Heinz