Halbes Haus verschenken oder überschreiben?

Guten Tag,

Mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung und ein Haus zusammen. Im Grundbuch stehe nur ich für die Eigentumswohnung und für das Haus wir beide. Da mein Mann eine uneheliche und eine eheliche(unsere) Tochter hat, möchte er nun seine Hälfte vom Haus auf unsere Tochter überschreiben oder schenken, damit seine uneheliche Tochter keinerlei Anspruch daraus hat.
Ist das möglich?
Was ist besser (billiger) überschreiben oder schenken?

Ich freue mich auf hilfreiche antworten.

Hi, da raus zu kommen wird schwierig um nicht zu sagen unmöglich sein.
Pflichtteilberechtigt ist u. bleibt das uneheliche Kind auf jeden Fall.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…
Da nachzulesen.
MfG ramses90