Ich habe in diesem Jahr mein Softwaretechnik-Studium abgeschlossen und muss ein halbes Jahr bis zum Masterstudium überbrücken.
Ich habe jetzt ein Angebot für eine freiberufliche Tätigkeit über 16 Euro pro Stunde netto (USt abgezogen) in Vollzeit. Das wären dann doch ca. 2500 Euro pro Monat. Die Arbeit wäre befristet auf 6 Monate.
Meine Frage dazu:
Wieviel würde ich grob an Abgaben bezahlen und worauf würden diese entfallen? Es wäre für mich wie gesagt nur ein Überbrückungsjob und ich erwarte keine weiteren Einkünfte, da ich danach wieder Student sein werde. Gibt es irgendwelche interessanten Obergrenzen und Freibeträge? Welche Versicherungen muss/soll ich abschließen und welche Steuern muss ich bezahlen?
Ist hier, wie ich schon teilweise gelesen habe, auch ca. ein Drittel abzuziehen oder unterscheidet sich mein Szenario von dieser Rechnung?
Davon hängt ab, ob z.B. eine Gewerbeanmeldung nötig ist und evtl Gewerbesteuer zu zahlen ist.
Ansonsten wichtig:
Krankenversicherung
Umsatzsteuererklärung
Einnahmenüberschußrechnung
Einkommensteuererklärung
Da das nur vorübergehend sein soll, kann man Rente und Altersvorsorge vernachlässighen.
gruß,
Max
über 16 Euro pro Stunde netto (USt abgezogen) in Vollzeit. Das
wären dann doch ca. 2500 Euro pro Monat. Die Arbeit wäre
befristet auf 6 Monate.
Meine Frage dazu:
Wieviel würde ich grob an Abgaben bezahlen und worauf würden
diese entfallen? Es wäre für mich wie gesagt nur ein
Überbrückungsjob und ich erwarte keine weiteren Einkünfte, da
ich danach wieder Student sein werde. Gibt es irgendwelche
interessanten Obergrenzen und Freibeträge? Welche
Versicherungen muss/soll ich abschließen und welche Steuern
muss ich bezahlen?
Ist hier, wie ich schon teilweise gelesen habe, auch ca. ein
Drittel abzuziehen oder unterscheidet sich mein Szenario von
dieser Rechnung?
Davon hängt ab, ob z.B. eine Gewerbeanmeldung nötig ist und
evtl Gewerbesteuer zu zahlen ist.
Hallo,
Gewerbesteuer ist erst ab EUR 24.500 Gewinn zu zahlen. In dem Szenario hier sind ja maximal EUR 15.000 Gewinn zu erziehlen (im Fall, daß keine Betriebsausgaben vorliegen).
Zu den schon genannten werf ich nochmal das Stichwort Scheinselbstständigkeit in die Runde.
Außerden ist für eine echte „freiberufliche Tätigkeit“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf) keine Gewerbeanmeldung notwendig, nur beim Finanzamt muss man anzeigen, dass man selbständig tätig sein will.
In dem Zusammenhang sollte man auch prüfen ob man wirklich zur MwSt. optionieren will. Bei Kleinunternehmern kann man wählen. Genaueres erklärt der Steuerberater.