Hallo !
Stellt euch vor, da ist ein Mann, der zwar ein siebenjähriges Kind hat, zu diesem aber kein Kontakt hat, eben nur zahlen darf.
Nun wurde dieser Person von einem Steuerberater gesagt, das es nicht nötig ist, das irgendwo kenntlich zu machen.
Jetzt hat die Person aber gehört, das es sehr wohl möglich ist auf der Lohnsteuerkarte ein „halbes Kind“ eintragen zu lassen. Dieses müsste aber jedes Jahr erneut gemacht werden, weil die das wohl irgendwie nirgends festhalten.
Nun würde ich gerne wissen, ob das stimmt und vor allen Dingen, ob sich das überhaupt wirklich irgendwie und irgendwo auswirkt.
Hat diese Eintragung irgendwelche Konsequenten für die Mutter (das sie in irgendeiner Weise weniger bekommt) ?
Jetzt hat die Person aber gehört, das es sehr wohl möglich ist
auf der Lohnsteuerkarte ein „halbes Kind“ eintragen zu lassen.
Dieses müsste aber jedes Jahr erneut gemacht werden, weil die
das wohl irgendwie nirgends festhalten.
Nun würde ich gerne wissen, ob das stimmt und vor allen
Dingen, ob sich das überhaupt wirklich irgendwie und irgendwo
auswirkt.
Mutter und Vater des Kindes haben Anrecht auf der Lohnsteuerkarte je 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen zu bekommen.
Wohnt das Kind in der gleichen Stadt wie der Vater, ist es nur notwendig die Elternschaft per Geburtsurkunde nachzuweisen. Vater und Kind werden verbunden; Lohnsteuerkarte vorlegen und Eintrag in die Karte ist paletti und das sollte so bleiben bis Kind 18 wird (Verbund fällt automatisch weg) bzw. einer der beiden wegzieht.
Wohnt das Kind in einer anderen Stadt als der Vater, aber noch in Deutschland, so muss sich der Vater vom Einwohneramt des Wohnortes vom Kind eine steuerliche Lebensbescheinigung besorgen.
In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das Kind lebt, in Deutschland gemeldet und mit dem Vater in erstem Grad verwandt ist. Vater legt Lebensbescheinigung und Steuerkarte beim eigenen Einwohneramt vor - Eintrag in Steuerkarte paletti.
Die Lebensbescheinigung muss alle 3 Jahre erneuert werden, bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Hat diese Eintragung irgendwelche Konsequenten für die Mutter
(das sie in irgendeiner Weise weniger bekommt) ?
Keine Ahnung, vielleicht sollte ein Steuerexperte da mal ran.
Hallo Andreas,
der halbe Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat doch eh nur Auswirkung auf den Soli(silo)… In der EkSterkl jeden Jahres wird dann der halbe automatisch eingerechnet, wenn die Anlage K beigelegt ist! und da bekommt jeder ( Vater und Mutter ) je die Hälfte; oder Du einigst Dich mit der Mutter eures Kleinen ( natürlich nur, wenn sie selbst zu wenig verdient ), daß Du den vollen nimmst und sie gar keinen Freibetrag. Kommt halt immer drauf an, wer wieviel verdient.
LG
Carmen
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Hallo !
Stellt euch vor, da ist ein Mann, der zwar ein siebenjähriges
Kind hat, zu diesem aber kein Kontakt hat, eben nur zahlen
darf.
Nun wurde dieser Person von einem Steuerberater gesagt, das es
nicht nötig ist, das irgendwo kenntlich zu machen.
Jetzt hat die Person aber gehört, das es sehr wohl möglich ist
auf der Lohnsteuerkarte ein „halbes Kind“ eintragen zu lassen.
Dieses müsste aber jedes Jahr erneut gemacht werden, weil die
das wohl irgendwie nirgends festhalten.
Nun würde ich gerne wissen, ob das stimmt und vor allen
Dingen, ob sich das überhaupt wirklich irgendwie und irgendwo
auswirkt.
Hat diese Eintragung irgendwelche Konsequenten für die Mutter
(das sie in irgendeiner Weise weniger bekommt) ?
Also die Situation wäre halt so, das der Vater das Kind noch nie sehen „durfte“. Wurde stets von der Mutter verhindert. So ist auch der Kontakt komplett abgebrochen.
Ob sie verdient, einen Freund hat oder verheiratet ist weiß ich nicht. Jegliche „Geldforderungen“ kommen nur vom Jugendamt.
Ist jetzt nur die Frage, ob sich das irgendwie lohnt das halbe Kind einzutragen, oder ob das eh nichts bringt.
Hallo Martin,
klar hast Du Recht, KiSt ist auch noch zurückzufordern bei der Esterkl., muss mich outen ---- zahle keine, deshalb vergesse ich die auch immer )) Aber z. Glück gibts Dich.
Viele Grüße
Carmen
Servus Carmen,
bei der KrchStr macht der hlb FrBtrg auch noch etwas aus.
Aber Du hast Recht, grundsätzlich passiert alles, was man mit
der Lohnsteuerkarte machen kann, bei der Vrnlgg sowieso.
Hallo Andreas,
willkommen im Club…
um Rennerei zu vermeiden, machs doch einfach über die Steuererklärung, dann bekommt jeder automatisch den halben Freibetrag, dann musst Du auch nicht alle 3 Jahre zum EMA und die steuerliche Lebensbescheinigung des Kindes holen. Richtig auswirken tut sich dies eh nur monatlich, wenn man Millionenverdiener ist
Viele Grüße
C.
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oder Du einigst Dich mit der Mutter
eures Kleinen ( natürlich nur, wenn sie selbst zu wenig
verdient ), daß Du den vollen nimmst und sie gar keinen
Freibetrag. Kommt halt immer drauf an, wer wieviel verdient.
ist Quatsch, denn dies entspricht nicht der z.Z. gültigen Rechtslage.