Halbes sorgerecht für kinder

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Halbes sorgerecht für kinder
( Autor: susimaus2010 (Mitglied seit: 14.10.2010) / Datum: 14.10.2010 13:46 Uhr / Geklickt: 6 mal )Hi,
ich beschäftige mich schon seit einigen Tage mit diesem Thema.Soll der Vater das halbe Sorgerecht bekommen?
Es gibt Väter die das verdienen es gibt auch andere Väter…,so wie in meinen Fall:
Meine Tochter wird 5 Jahre,ich trennte mich von ihm noch in der Schwangerschaft.Ich lernte einen neuen Mann kennen,ab da an ging der Nervenkrieg los.Eifersüchtig wie er war,meine Tochter mittlerweile auf der welt ca.3Monate,hätte behaubtet ich würde nur saufen und es wäre dreckig in meiner Wohnung,sowohl die kleine wäre in Gefahr.Die Fürsorge kam,der war gleich klar,das der KV aus eifersucht handelt.Das reichte ihm nicht,er hetzte mir das Jugendamt auf dem Hals.Sie konnte seine behauptungen auch keinen glauben schenken.Er suchte sich einen Anwalt.Ich muss dazu sagen,er konnte die kleine sehen wann er wollte.Er machte Telefonterror,wollte keinen Unterhalt zahlen,verrechnete es mit irgendeiner Telefonrechnung,von damals.Ich suchte mir dann auch einen Anwalt,der ornete an,das der KV seine Tochter,bis zum Familiengerichtstermin nicht mehr sehen darf.Soweit so gut…ich trennte mich von meinen damaligen Freund,weil er mich schlug.Ich nahm meine Kids und haute ab.Er bekam das raus,machte einen auf"Gut Freund"ich vertraute ihm…,leider!(ER durfte die kleine auch wieder sehen)Ich wohnte bei meinem damaligen besten Kumpel,mit meinen Kids.Es ging von vorne los,diesmal mit Polizei und Kindernotdienste.In der Zeit hatte er sich mit meiner Kopfkranken Schwester eingelassen,die mir die kleine wegnehmen wollten.Bei seinen Versuchen,mich als unbrauchbare Mutter hinzustellen,hatte er keinen Erfolg.Er erpresste weiter und drohte mir,es sei denn ich würde ihn was unterschreiben:Besuchsregelungen und den Unterhalt auf 130 Euro zu kürzen.Da ich keine eigene Wohnung hatte und einfach nur schiss um meine Tochter hatte,unterschrieb ich es.Noch was,damals war mein Sohn 9 Jahre,doch es ging nicht um die Kinder,was meine Schwester betrifft,sie wollte nur meine Tochter.Ich hatte nach 6 Wochen eine Wohnung gefunden,zeitgleich erfolgte der Gerichtstermin.Mein Anwalt war der Meinung,er schaukelt das allein,was er nicht wusste,die Vereinbahrungen,die ich unterschrieb.Das Urteil:Alles bleibt wie geschrieben,Anwalt war ich los.Ich habe wiederspruch beim Gericht eingelegt,neue Verhandlung,diesmal vors Kammergericht.Mein neuer Anwalt,der holf mir nicht wirklich,habe 2 Stunden gewonnen.Seit 4 Jahren hat er Umgang:smiley:ienstag von 8-!8uhr, Jeden Freitag zu Samstag bis 18 uhr.Wenn ihn was nicht passte wurde sofaort zum anwalt wieder gerannt,er machte gegen meinen jetzigen verlobeten (3,5 Jahre zusammen)weil KV besoffen bei mir und wollte nicht gehen,mit der Aussage da wo seine Tochter sich aufhält hat ihn niemand rauszuschmeissen,war meine Wohnung!Die Anklage hiess:er hätte ihn so stark geschubst das er gestürzt wäre…lol.Was garnicht stimmt.Ich sollte als seine Zeugin aussagen,vom Kv.Nun meine eigendliche Frage:Seit 4 Jahren schluck ich nur den Ärger runter,wenn wir mal verreisen,will er sofort einen Ausgleich,genauso lange,er durfte schon 3 mal mit ihr nach England,was ich hätte garnicht machen müssen,soviel dazu.Jetzt bin ich der Überlegung gekommen,den Umgang zu ändern.Dienstag bleibt wie gehabt,nur das er sie jedes 2.Wochenende von Freitag bis Sonntag hat.Wir gehen beide arbeiten,und da sie bis 16uhr in die Kita geht,haben wir eigendlich nur den Sonntag zusammen.Ich machte ihn den Vorschlag,er sagte,das er sie in der woche dafür noch einen Tag haben möchte.Sie darf schon wegen ihm Dienstag nicht im Kindergarten.Da machen sie Sprache lernen,wo sie nicht teilnehmen kann.Die Kindergärtnerin sagte mir,meine Tochter sei mit der Sprache auf den Stand von 3 Jahren.Er lebt seit 25 Jahren in Deutschland,spricht nur gebrochen,was keiner versteht so richtig,und war noch nie arbeiten.Da er nicht einwilligte…einwilligte ich frag mich wer das sorgerecht hat…eigendlich ich,davon merk ich durch seine Drohungen nicht viel.Ich war beim Jugendamt,sagte ihm das auch als er die kleine abholte.Und wer sass da als ich kam?Der KV mit meiner Tochter.Die Tante vom JA war der meinung,aus meinen Termin ein Gruppengespräch zu machen.Er solle einwilligen und dafür den Freitag wo ich mit dem Wochenende dran bin,kann er sie aus der Kita holen und mir Abends bringen…Toll!!!Hat er ja noch einen Tag mehr.Davon abgesehen drohte er mir an diesem Morgen erneut,wir wollen am Freitag wegfahren(das 4.mal in 4 Jahren)er drohte er würde sie Freitag aus der Kita holen,und wehe sie ist nicht da…pppffff.Nun droht er das halbe Sorgerecht einzuklagen…,jeden anderen Papa gönn ich das,ehrlich,aber solch ein Egoistischen Sturrkopf net.Er droht der kleinen mit der Polizei,wenn sie nicht hört,macht ihr Angst,er trägt sie immer nur auf dem Arm,wenn sie sagt sie will nicht auf Toilette dann brauch sie nicht,dann gehts in die Hose usw.Nun meine Frage:soll so ein Vater,der seine Tochter als Spielball sowie als Alibi vor dem Jobcenter(wegen Dienstag könne er nicht arbeiten gehen)das halbe Sorgerecht bekommen???
Ich glaub mal nicht,denn dann geht der Krieg richtig los,er hat doch alles was er will,mehr als genug Umgangsrecht!Ich warte auf eure Meinungen.
P.S.Ich ingnoriere solche Antworten"der arme Ausländer"

Also grundsätzlich hast DU das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht! Du musst dem KV ein Umgangsrecht einräumen, zahlt er jedoch kein Unterhalt, fällt das auch weg. WO und WIE er das Kind sehen darf, kannst du entscheiden. Wenn du also sagst er darf zu dir nach Hause, und es ist jemand dabei, dann muss er sich damit abfinden. Wenn es jetzt gerichtlich geregelt wurde, kannst du dagegen angehen. Z.B. wenn du Drohungen schriftlich oder Zeugen hast, dann eine Einstweilige Verfügung aus Angst erwirken. Mit der Kleinen zum Kinderarzt und Kinderpsychologen, denn der Kontakt darf NICHT zu Lasten des Kindes gehen sondern soll der Entwicklung des Kindes dienen!
Mit dem Kindergarten: er DARF sie NICHT Dienstags nehmen, da der KV sich an den Ablauf des Kindes zu halten hat!!! Vorallem wenn da Sprachtherapie ist, dann MUSS das Kind in den KiGa und NICHT zum KV!!! Wenn er dann wieder droht, sehen dass du immer Zeugen hast, sofort zum Jugendamt, am besten ein Schreiben der Erzieherin mitnehmen, und vorlegen. Wenn DU in Urlaub möchtest, muss er damit klarkommen. Und wenn er meint er will dann auch mit ihr in Urlaub, musst du das nicht erlauben!
Desweiteren, wenn er dir droht, wäre ich mal so nett ihn beim Arbeitsamt anzuscheissen, denn er kann sehr wohl arbeiten gehen. Reicht wenn du da einfach sagst die Kleine ist Dienstags eigentlich im KiGA!!!
Wenn er kein Unterhalt zahlt: Polizei: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung! Zahlt er nicht bzw besorgt sich keine Arbeit um zu zahlen, gehts in Knast…
Desweiteren, da du das Sorgerecht hast, wenn der KV die Kleine nicht zu abgesprochener Zeit nach Hause bringt oder mal einfach aus dem KiGa abholt wie er sagte, dann einfach die Polizei anrufen! Denn auch wenn er der KV ist, DARF er das nicht!!! Zählt zu Entführung!!! Er MUSS sich grundsätzlich mit dir absprechen, da das Kind bei dir lebt, und sich an den Alltag anpassen, also aus KiGa raushalten is nicht. Er darf auch nix vor dem Kind austragen, also Drohungen etc, und er darf das Kind nicht einschüchtern!!!
Sollte das Jugendamt dir nicht helfen, einfach mal mit der Bild Zeitung drohen, dann geht das meist ganz flott!!! Denn Fakt ist immer dass zum Wohle des Kindes entschieden wird, und wenn ein Psychiater massive Rückstände (z.B. Sprache) feststellt, wird der Umgang gestrichen!
Du könntest auch eine Sprachtherapeutin aufsuchen, und wenn du dann z.b. Freitag Nachmittags dann dahin musst, dann darf er nicht sagen das wäre aber sein Tag. Er kann allerdings sagen er geht mit ihr dahin, tut er das nicht, nun, wieder ein Pluspunkt für dich!
Grundsätzlich kannst du das alles auch anbringen zum geteilgen Sorgerecht. Der KV muss es ja immernoch beantragen, und selbst dann hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. dein Kind lebt bei dir!
Sag doch einfach im KiGa Bescheid, dass er sie nicht abholen darf, weil er Streß macht. Dann holst du dir beim Jugendamt eine Bescheinigung dass du das alleinige Sorgerecht hast, legst die da vor, und dann ist das eigentlich erledigt!
Ist das ein KiGa vom Jugendamt?!?! Dann zählt das Wort der Erzieherin nämlich mehr, könntest die auch fragen ob die dir helfen mit dem Jugendamt zu reden.
Umgang mit dem KV ist ja nicht immer gut für die Kinder, ich kenn das selbst :frowning:

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen und du kriegst das alles so hin!!!

Hi,
danke für deine Antwort,trotz meines Buchstabensalat,und der Aufregung alles gleichzeitig schreiben zu wollen.
Aber du hast verstanden,was ich meine.
Das ist es ja,ich will das alles in frieden regeln,doch er gibt mir ja keine Gelegenheit.Er will nur immer mehr,mehr,mehr.
Ihm gehts nicht wirklich um die kleine,eher darum das er den Beschluss mit dem Besuchsrecht hat.
Aber ich bin der Meinung,das ich das jeder Zeit ändern könnte.
Nächstes Jahr macht sie die Vorschule in der Kita,da kann er auch nicht einfach sagen,sie geht da nicht hin.Aber er wirds tun,oder will sie noch von Dienstag zu Mittwoch über Nacht.
Ich finde irgendwann ist das Maas voll,wenn er in Arbeit stände,dann könnte er sie Dienstag auch nicht den ganzen Tag haben.
Jeder"normale"Vater wäre mit der neuen Regelung einverstanden,doch er denkt nur an sich.
Wenn du willst,halt ich dich auf dem laufenden,ich hab Mittwoch einen Anwaltstermin.

Hi,
dann wünsch ich dir für Mittwoch erstmal alles gute!!!
Aber du kannst auch echt den Erziehern sagen die sollen dir das schriftlich geben und so. Wie alt ist die kleine denn? Hat sie schon den Delphintest gemacht?! Wenn sie nämlich Sprachprobleme hat und den nicht besteht, dann muss sie an einer Sprachförderung teilnehmen! Wird dies nicht gemacht, gibts evtl. Bußgeld. Da kann er dann auch nicht mehr sagen er will sie holen. Und du kannst auch vorm Jugendamt anbringen dass er selbst nur gebrochen Deutsch spricht, weil das ist für das Kind nicht förderlich und es wird meistens für das Wohl des Kindes entschieden. Die können ihm dann sagen er soll doch mal nen Deutschkurs machen, macht er das nicht für sein Kind, dann kann er sie eben nicht mehr so oft sehen, da er ihre Entwicklung stört. Wichtig ist für dich, dass du IMMER wenn du mit ihm in Kontakt tritst Zeugen hast. Gut ist auch wenn das mal jemand anderer als dein Partner ist!!! Und IMMER wenn du ihm was sagst hinzufügen: das ist für das Wohl deiner Tochter! Also z.b. lass sie doch Dienstags in den KiGa, das stört ja ihren Tagesrythmus und die Sprachförderung würde ihr gut tun, das sagt auch die Erzieherin. Du möchtest doch auch dass es deiner Tochter gut geht… wenn er dann auf seinem Recht beharrt, nun dann hast du alles richtig gemacht und ER kann dir NIX zulasten legen!!! Immer schön nett mit ihm reden, weil dann hat er nichts in der Hand gegen dich! Letztendlich soll er ja auch ein Vorbild für sein Kind sein. Du könntest ihm also auch sagen ja die Kleine spricht ja nicht richtig, möchtest du nicht mal einen Deutschkurs besuchen damit du ihr auch in der Sprachentwicklung hilfst… aber immer nur das positive betonen, nie über negatives reden, z.b. sagen ja du sprichst sooo schlecht dass sie genauso schlecht spricht wie du…

Aber der Anwalt wird dir da bestimmt auch tipps geben. Vor Gericht würde auch das JA prüfen und auch ein Psychiater, und die Erzieher werden auch befragt, von daher steht er dann eher alleine da, weil ja die Erzieher auch deine Ansicht bestärken und er ja uneinsichtig ist und es ihm nur um seinen Willen geht!!!

Ach ja, manche Männer denken leider nie nach, dass sie ihren eigenen Kindern mit diesem Verhalten weh tun, und nicht uns, da wir schon längst über die hinweg sind :frowning:

Die Kleine wird im Februar 5 Jahre.
Den Delphintest hatte sie gemacht und ist mit ihrem sprechen durchgefallen.
Sie hatten mir einen Logopäden empfohlen,den ich war nehmen werde.
Soll wohl eine ganz tolle hilfe für Kinder sein.
Was das Deutsche Sprachvermögen von dem KV angeht,ich hab schon oft gesagt,er soll einen Deutschkurs machen,selbst das Jobcenter hatte ihm das gesagt.
Er sagt immer:" Ich kann Deutsch."
lol!

Das einzigste was er kann ist drohen,dabei bleibt es meist nicht.
Ich hoffe es wird bald eine neue Regelung gefunden.
Ich will ihm ja auch nichts wegnehmen,wie gesagt,ihm würde keine Stunde verloren gehen.
Ich freu mich auf Mittwoch.
Du bist dann gleich die erste,der ich bescheid gebe.
Ich wünsche dir noch ein schönes Wochenende.