'halbes Zimmer'

Hallo liebe Experten!

Wie genau ist eigentlich ein ‚halbes‘ Zimmer definiert in solchen Angaben wie „3 1/2-Zimmer-Wohnung“?

Gilt ein großes Wohnzimmer mit Essecke als eineinhalb Zimmer?

Vielen Dank schonmal für Antworten!

Liebe Grüße
Flaschenpost

Hallo,

meines Wissesn ist das nicht „legal definiert“.

Ein großes Wohn-Esszimmer wird oft als 1,5 Zimmer gezählt, ja.

Gruß
smalbop

Hallo,

klassischerweise werden Durchgangszimmer als 1/2 Zimmer bezeichnet.

Hier wurde auch schon darüber diskutiert:
http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/definition-2…
http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/halbes-oder-…

TM

Hallo Flaschenpost,

meines Wissens nach ist ein „halbes“ Zimmer eines, das sich vom nächsten nicht durch eine Tür trennen lässt oder, würde man es abtrennen, kein Fenster besäße.
Bei uns ist z.B. das Schlaf"zimmer" ein solches: zweigt vom Flur ab, hat aber weder Fenster noch Tür sondern eine breite Öffnung in der Wand.
Ein Durchgangszimmer ist es nicht, da man den restlichen Teil der Wohnung betreten kann, ohne das Schlaf"zimmer" zu durchqueren.

Viele Grüße,
Nina