Halbfunktionierender Durchlauferhitzer

Guten Tag liebe User,

ich habe mal ein kleine Frage zum Mietrecht. Also es sieht wie folgt aus. Ich bin seit August 2009 in meine neue Wohnung eingezogen. Hier wird die Warmwasserversorgung durch einen Durchlauferhitzer geregelt. Leider ist mir bei meinem ersten Duschgang schon aufgefallen, dass die Warmwasserregelung nicht wirklich gut funktioniert. Ich bekomme beim Duschen einfach keine vernünftige Temperatur eingestellt. Jedes Mal reguliert dieses blöde Teil nach (plötzlich zu kalt oder zu heiß).

Meine Vermutung ist die, dass der mechanische Durchlauferhitzer einfach nicht genug Wasserdruck bekommt. Es ist allerdings nicht möglich mehr Wasserdruck einzustellen.

Nun meine Frage. Ist der Vermieter gezwungen mir ein neuen (elektrischen) Durchlauferhitzer einzubauen und wenn ja, inwiefern müssen hier die Voraussetzungen gegeben sein.

Also es ist nich so, dass ich generell kein Warmwasser habe nur funktioniert es nicht einwandfrei. Und das finde ich einfach belastend und es trägt nicht zum Wohlbefinden bei.

Meine „nette“ Vermieterin meint natürlich es würde alles funktionieren. Wenn man ganz heiß aufdreht, kommt natürlich auch heiß. Aber kein Mensch duscht so… :wink:

Über euere Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal recht herzlich.

Liebe Grüße

hallo ceyberus,

ich kann dich beruhigen: dein dle funktioniert offensichtlich einwandfrei. das „problem“ liegt darin, daß du einen hydraulischen dle hast und leider keinen elekttronisch geregelten.
je nach leistung des dle erwärmt/erhitzt der dle eine entsprechende durchlaufende menge wasser.
ein hydraulisch geregelter dle kennt im allgemeinen auch nur die stufen I und II, also „lau“ und „heiß“ und brauchen, daß der dle „anspringt“, eine entsprechende durchflußmenge. würde der wasserdruck verringert (ventil zudrehen), dann „heizt“ der dle nicht besser, sondern springt ggfs. gar nicht erst an.
so, wie du es schilderst, „heizt“ der dle ordentlich, nur daß das wasser zu heiß ist - dann wird entweder das heiße wasser zurückgedreht (was den dle veranlaßt, herunterzuschalten) oder kaltes zugemischt (was alles ist, nur nicht wirtschaftlich und sinnvoll).
einzige wirklich sinnhafte lösung ist: elektronisch geregelten dle einsetzen, mit entsprechender leistung (mind. 21 besser 24) und stufenlos regelbarer temperatur.
die vermieterin ist aber nicht verpflichtet, das zu veranlassen und zu bezahlen - da hilft nur gutes argumentieren, netter augenaufschlag und gutes zureden.

saludos, borito

Hallo Ceyberus,

Leider ist mir bei meinem ersten Duschgang schon aufgefallen, dass die Warmwasserregelung nicht wirklich gut funktioniert. Ich bekomme beim Duschen einfach keine vernünftige Temperatur eingestellt. Jedes Mal reguliert dieses blöde Teil nach (plötzlich zu kalt oder zu heiß).

Lass mich raten:
Dieses Problem hast du aber nur bei der Dusche, nicht bei der Badewanne und auch nicht am Waschbecken, oder?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der Durchfluß der Dusche zu gering - wodurch der DLH überhitzt und sich dann abschaltet bzw. herunterschaltet.
Schraub mal den Duschkopf vom Schlauch ab und schau mal hinein. Wenn du da einen kleinen Plastikeinsatz siehst (bei mir war der blau) mit ein paar Löchern drin, raus damit. Das ist ein Wasserspar-Einsatz, der den Durchfluß und damit den Verbrauch veringern soll. Lobenswert und sparsam gedacht, bei Hydraulischen Durchlauferhitzern aber ein Schuß nach hinten.

Bei mir gab es nach dem Rausziehen dieses Dings sofort schön heisses Wasser.

lg, mabuse

Hallo borito,

da bin ich aber anderer Meinung:
wenn der Vermieter einen Durchlauferitzer in der Wohnung mitvermietet, muß der einwandfrei funktionieren, und zwar eben auch so, daß man mit einer gewünschten Temperatur duschen kann.

Gruß Heinz

Hey mabuse,

also den Duschkopf inkl. Schlauch habe ich mir gerade beim Einzug neu gekauft. Auf den von dir besagten Wassersparer (Gummiring) habe ich vorsorglich schon verzichtet. Daran kann es also nicht liegen. :frowning:

Hey Borito,
mir ist bewusst, dass es sich um einen hydraulischen Durchlauferhitzer handelt. Dennoch gehe ich davon aus, dass dieses Ding entweder zu wenig Wasserdruck bekommt oder generell nicht mehr funktionstauglich ist. Bei mir in der Küche (gleich anliegend an das Bad) kommt nur noch sehr speerlich heißes Wasser raus. Es kann ja nicht sein, dass es 5min dauert, bis das Teil heißes Wasser liefert. Wahrscheinlich ist er leistungstechnisch viel zu gering angesetzt worden für diese Wohnung.

Ich denke auch, dass dieses Problem mit einem elektrischen Durchlauferhitzer behoben wäre. Frage ist hat nur die, ob der Vermieter dazu verplfichtet ist und ob es wirklich 21kW sein müssen. Nach meinen Informationen gibt es die Dinger auch schon ab 14kW für Dusch- und Badefunktion. Genau kenne ich mich da aber leider auch nicht aus. :frowning:

Und ich würde mich der Meinung von Heinz anschließen, dass der Vermieter dazu Sorge zu tragen hat, dass ich in meiner Wohnung eine konstante Wassertemperatur abrufen kann.

hallo heinz,

jau, keine frage: der dle muß funktionieren. das tut er aber auch.
und niemand auf der welt kann einen vermieter verpflichten, einen elektronisch geregelten einzubauen, obgleich das hundert mal besser wäre.
nur weil ein hydraulisch geregelter dle unbequem ist, heißt das nicht, daß man darüber nicht duschen kann.

saludos, borito

hallo,

ich würde dringend zu einem dle raten, der eine entsprechende leistungsfähigkeit hat. mehr leistung heißt ja nicht, daß mehr „strom“ verbraten wird, sondern nur, daß der dle mit höherer leistung in der lage ist, mehr wasser in der gleichen zeit zu höherer temperatur zu bringen als ein hydraulischer.
wir haben hier (bewußt!!!) einen 27er siemens im bad, damit man auch mal bequem baden kann. das ding hat über internet-shop knappe 400euronen gekost - und lohnt sich allemal. allein schon, weil die temperatur in 0,5 grad-schritten zwischen 30 und 60 grad geregelt werden kann und konstant bleibt.
nun sind 27 sicher bombig, da geht auch weniger. aber unter 21 würde ich nicht empfehlen.

saludos, borito

Moin Ceyberus und herzlich willkommen bei w-w-w!

Hmm, Duschkopf von Aldi, OBI und Co.??? Dann betreibe mal deine Dusche zu Testzwecken nur mit dem Schlauch, aber ohne Duschkopf/-Brause (trotzdem auf die normale Duschkopfhöhe halten, ein halber Meter hoch oder runter kann auch schon wieder einige Temperaturgrade ausmachen). Hält der DLE dann die Wassertemperatur, hat dein Duschkopf zuviel Durchflusswiderstand (kann gerade bei Duschköpfen mit „Massagedüsen“ häufiger mal vorkommen). Im montierten Zustand kannst du auch mal mit der Masagefunktion „spielen“, es kann gut sein, dass nur eine andere Strahleinstellung gewählt werden muss.

Und was deine Vermieterin angeht: sie ist keineswegs verpflichtet, dir einen elektronisch geregelten (elektrisch sind auch die hydraulischen!) in die Bude zu hängen!!! Der Vermieter stellt eine GRUNDausstattung bereit, wenn du Komfort haben möchtest, weil dir der Standard nicht reicht, musst du schon selbst Geld in die Hand nehmen (merkt man eigentlich, dass ich auch Vermieter bin??? *bg*) und dir einen Elektronischen einbauen lassen - darfst du ja auch bei Auszug wieder mitnehmen (sofern du denn den Alten wieder hinhängen lässt)… ;o)

Und immer dran denken: Ein DLE läuft auf 3-Phasen-Wechselstrom und der macht ganz schnell klein, schwarz und hässlich!!! Also bitte nichts selbst machen (wollen), wenn du nicht genau weißt, was du tust, danke!

Viel Erfolg beim Duschen und

mfG, Olli

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Hey Olli,

also ein wenig konnte man schon raushören, dass du eher zur Vermieterpartei gehörst. :wink:

Also wie du schon erwähnt hattest, hat der Duschkopf eine Massagefunktion und er ist etwas breiter im Durchschnitt als ein normaler Duschkopf. Es ist allerdings nicht die billigste Ausführung gewesen aber auch nicht die teuerste. :wink:

Ich habe auch schon daran gedacht, dass es eventuell an dem liegen könnte. Aber sind wir doch mal ehrlich. Es kann doch nicht sein, dass ein DLE damit nicht klar kommt. Für mich ist das einfach ein Lebensstandard, dass ich eine vernünftige Warmwasserversorgung im Haus habe, ob nun mit Massageduschkopf oder mit normalen DK.

Und wie ich auch schon in einer anderen Antwort erwähnte, kommt selbst in der Küche kaum noch Warmwasser an. Sind wir doch mal ehrlich. Bei unseren Lebensstandard hier in Deutschland darf man sowas doch erwarten oder?

Glaube mir ich bin wirklich ein vorbildlicher Mieter und regel viele Kleinigkeiten eher selbst, bevor ich an den Vermieter herantrete. Aber diese Sache liegt mir nun mal am Herzen. Zumal meine liebe Vermieterin mich beim Einzug so ziemlich arg beschissen hat und dass werde ich so schnell nicht vergessen.

Bei der Wohnungsbesichtigung mit der Maklerin war nämlich ein Cerankochfeld in der Küche installiert. Beim Einzug war an dieser Stelle dann merkwürdigerweise ein stink normales Kochfeld. :-? Angeblich hätte ich mich beim Einzug verguckt meinten dann beide Parteien (Vermieter, Maklerin) plötzlich. Ich bin aber nicht blöd verstehst du. Es stand selbst in der Wohnungsbeschreibung drin, das ein Cerankochfeld vorhanden ist. Das ist vielleicht auch ein Grund, weshalb ich jetzt bei der DLE Geschichte so arg hinterher bin.

Ich kann es absolut nicht ab, wenn man versucht mich für dumm zu verkaufen. Das ein Cerankochfeld nicht Bestandteil eines Mietverhältnisses ist, ist mir bewusst. Nur hätte man das ja dann beim Vertragsabschluss erwähnen können, dass dieses ausgetauscht wird. Das wäre dann eine ganz andere Geschichte.

Aber jetzt wieder zum eigentlichen Thema. Ich werde das mit dem abmontierten Duschkopf einmal ausprobieren. Vielen Dank für deinen Beitrag Olli.

LG Ceyberus

Hey Borito,

tja wenn das so einfach wäre, würde ich den sofort austauschen lassen. Aber ich bin ehrlich gesagt auch nicht gewollt den aus meiner eigenen Tasche zu zahlen. Mit Kaution und Maklercourtage ist ja schon mega viel Geld flöten gegangen. Bzw. die Courtage ist flöten gegangen. Kaution gibts natürlich irgendwann wieder.

Mal gucken, ob sich meine Vermieterin entlich mal dazu bereit erklärt einen elektronisch geregelten zu installieren. Für die örtlichen Gegebenheiten in dem Haus wäre das auch die sinnvollste Lösung denke ich und dann hätte man keine Probleme mehr.

Mit der kW Leistung ist das natürlich so eine Sache. Wirklich auskennen tue ich mich da ehrlich gesagt auch nicht. Das muss dann schon der örtliche Klempner entscheiden, der dieses Geräte dann ggf. einbaut.

Viele Grüße