Hallo,
Nehmen wir mal an:
Person A ist der Lebensgefährte von Person B, sie leben 19 Jahre gemeinsam in Haus von Person B, jedoch ohne Trauschein („wilde Ehe“). A hat lebenslanges Wohnrecht in Haus von B. Offiziell ist Person A aber noch bei seiner alten Adresse gemeldet (finanzielle Gründe von Person B). Person A stirbt plötzlich, kein Testament vorhanden.
Alle lebenswichtigen Dinge wurden gemeinsam getragen, dennoch besitzt A nun einige Wertgegenstände (Rechnungen existieren nicht mehr, nur noch Fahrzeugbriefe, die von Person C verwaltet werden), deren Anschaffung ohne Erbringung von anderen Leistungen von B nicht möglich gewesen wären.
Diese werden ohne irgend ein Schriftstück von Halbbruder und Halbschwester von A abgeholt und zu Geld gemacht. Person A ist noch nicht beerdigt. Deckung der Kosten für die Beerdigung ist gesichert, da A noch genügend Ersparnisse hatte. Halbschwester hatte schon zu Lebzeiten Kontovollmacht, Sparbuch wurde ihr ausgehändigt (leider ohne Beweise!).
Person A hat aber noch leibliche Schwestern, die jedoch Person C nur namentlich bekannt sind.
Ist Person C verpflichtet, Gegenstände herauszugeben? Wenn ja, woher soll Person C wissen, ob andere Brüder und Schwestern von A darüber Bescheid wissen? Da Person B nicht in der Lage und gewillt ist einen Rechtstreit anzuzetteln (finanziell und moralisch), gibt es da überhaupt eine Möglichkeit, dem komischen Treiben vorerst Einhalt zu bieten? Ist C verpflichtet, an Halbbruder/-schwester die Fahrzeugbriefe auszuhändigen? Ist Person C verpflichtet, über die Gegenstände wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen - auch wenn sich C nicht sicher ist, ob nun A oder B die Gegenstände gekauft hat?
Liebe Grüße
Aleshanea
