Hallo, grundsätzlich ist das alles steuerpflichtig. Die beiden Renten sind vermutlich nur mit dem Ertragsteil zu versteuern, der vom Beginnalter der Rente abhängt.
Trotzdem dürfte bei diesem Gesamteinkommen Steuer zu zahlen sein.
„Der Ertragsanteil ist der (pauschalierte) Zinsertrag der Anlage. Beiträge in eine Rentenversicherung wurden teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet. Deswegen darf dieser Teil der Rente später nicht nochmals versteuert werden.“
Also die BUZ kommt aus versteuertem Einkommen, d.h. die Prämie wurde aus dem Netto bezahlt.
Wie ist das nun mit der Staatsrente? Die 400 Euro?
Und wie verhält sich das mit dem evtl. Job- die 1000 Euro?
die Prämie kommt aus versteuertem Einkommen, richtig,
aber für die Zinsen (auch wenn das in dem Fall eher wenig war) wird der sog. Ertragsteil versteuert.
Und bei der „Staatsrente“ (ich nehme an: von der DR) gilt das gleiche (auch wenn die aus dem Umlageverfahren kommt). Eine echte Staatsrente (Beamtenpension) wäre voll zu versteuern wie Arbeitseinkommen.
Und der Job natürlich auch.
Sollen wir das jetzt ohne Kenntnis von Familienstand, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen konkret ausrechnen ?