Hallo Ihr,
Guten Morgen
mal angenommen ein Arbeitnehmer hat einen Halbtagsjob, also 20
Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit könnte so sein: Dienstag 8
h, Mittwoch 8 h und Donnerstag 4 h. Welche Auswirkung haben
Feiertage die auf Montag oder Freitag fallen? Kann der
Arbeitnehmer hier Prozentual weniger arbeiten?
Nein.
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage?
Ja.
Entgeltfortzahlungsgesetz §2 Absatz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Zitat: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt , hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
In Deinem fiktiven Beispiel war am Montag und Freitag, wo die Feiertage liegen sollen, keine Arbeit geplant, also muss auch kein Entgelt gezahlt werden…
Danke und Gruß
Bitte.
b.
Gruß
MG