Halbtagsstelle nach Elternzeit wurde abgelehnt,

man hat mein Antrag auf halbtags morgens nach der Elternzeit abgelehnt ,könnte aber von 12-16 uhr arbeiten.aber m ein Kindergarten hat nur von 7,30-13,30 offen.im größerem Ort nehmen sie nur Kinder von ihrer Gemeinde.Arbeite in der FIrma schon 20 Jahre,war fast nie krank.bin jetzt über 40Jahre,finde ja woanders kein halbtagsjob(will auch was von meinem Kind haben) Bei uns in der Firma ist es üblich,daß die den Müttern Steine in Weg legen.Nun meine Frage,hat man nach 20 Jahren nicht mehr Rechte? Habe ich eine Chance auf vormittags? Wie muß ich vorgehen? wILL AUF JEDEN fALL wieder in meiner Firma arbeiten,hat mir ja auch Spaß gemacht. Wie muß ich vorgehen?(Betrieb hat ca.350 Arbeiter) würde mich sehr über Antworten freuen,Danke,mit freundlichen Grüßen Sambi

Ich kann dazu leider nichts beitragen. Ich bin inzwischen im Ruhestand und in diesen Themen nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Sorry
Karl

Hallo,

soweit ich informiert muss, muss der AG eine TZ Stelle anbieten, ist aber nicht gezwungen zwangsläufig nur vormittags Stellen anzubieten. Normalerweise sollte man das vorher mit dem AG besprechen, dann gibt es auch keine oder wenig Probleme beim Antrag. Vielleicht kannst Du nochmal mit dem AG sprechen, dass Du aufgrund der Kinderbetreuungszeiten nicht anders als eingereicht arbeiten kannst. Zur genauen Rechtslage würde ich einen Anwalt befragen.
LG Schneemaus

Hallo
zu aller Erst bei Deinem Betriebsrat vorsprechen. Such Dir ne Frau aus dem BR und erkläre Ihr das Problem.

Rechtlich ist es so:
Du hast nach Elternzei Anrecht auf eine Stelle wie Du Sie vor der Elternzeit hattest. Also gleiche Arbeitszeit; Menge, Gehalt.
Nich unbedingt den Platz den Du verlassen hast.

Eine Teilzeit nach Elternzeit ist Verhandlungssache mit der Firma.

Da Sie Dich aber so nehmen muss, wie Du vorher gearbeitet hast, ist meist ein Interesse da, den Müttern entgegen zu kommen.

So viel Glück mit BR Begleitung.

Gruß
rgk

Hallo sambi,
so wie es aussieht ist keine Halbtagsstelle in Deinem Betrieb frei, bzw. braucht die Firma gerade an diesem Areitsplatz eine Vollzeitkraft. Komisch ist nur, dass man eine Arbeitszeit von 12-16 Uhr anbietet!? Ist das dann der selbe Arbeitsplatz? Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Verpflichtung des Arbeitgebers einen Halbtagsjob zu vergeben und wenn doch, gibt er auch die Arbeitszeit vor. Eine Möglichkeit gibt es vielleicht durch das Jugendamt - da es mit dem Kindergarten nicht funktioniert, kann man durch das Jugendamt eine Tagesmutter beantragen. Am besten bei den Ämtern mal durchfragen. Direkt eine Aussage über den Sachverhalt kann ich hier leider nicht machen.
Thomas Otte

Hallo,

gibt es sachliche die gegen die Teilzeit sprechen ?

Was sagt der Betriebsrat dazu ?
Er hat die Aufgabe „Beruf und Familie“ in Verbindung mit dem Arbeitgeber in Einklang zu bringen.

Läßt sich die Stelle sinnvoll teilen. (dann haben evtl. 2 Mütter einen Vorteil davon)
(Im Übrigen habe ich erlebt, dass 2 Halbtagskräfte, oft effizienter sind als eine Ganztagskraft.)

Oder gibt es die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten ?

Ich könnten mir vorstellen, dass mit gutem Willen eine Lösung möglich ist.

Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch sehe ich da eher nicht.

Was sagt denn die Abteilung/Kollegen oder der Chef dazu ?

Wenn die andere Seite nicht will, wird es sicher keine vernünftige Lösung geben.

Viele, auch große Firmen, nutzen die Rückkehr aus der Elternzeit um sich von Mitarbeiterinnen zu trennen.

Ich hoffe, dass dies hier nicht der Fall ist.

Mein Tip Verbündete suchen und wennmöglich eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können.

Viel Erfolg…

Hallo Sambi,
leider hat man als Arbeitnehmer keinen Einfluß auf die Festlegung der Art der Halbtagestätigkeit. Das kann der Arbeitgeber festlegen. Am besten wendest du dich an den Betriebsrat (den es hoffentlich bei euch gibt) und versuchst mit dem gemeinsam eine Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden. Ansonsten bleibt dir nur ein Gespräch mit der Personalabteilung, in der du klarstellen musst, dass du unbedingt gerne weiter für diese tolle Firma arbeiten möchtest, aber wegen deines Kindes nur noch vormittags zur Verfüung stehst.

Viel Erfolg

Uli

man hat mein Antrag auf halbtags morgens nach der Elternzeit
abgelehnt ,könnte aber von 12-16 uhr arbeiten.aber mein
Kindergarten hat nur von 7,30-13,30 offen.Arbeite in der FIrma
schon 20 Jahre,war fast nie krank.bin jetzt über 40Jahre
Bei uns in der Firma ist es üblich,daß die den Müttern
Steine in Weg legen.
Nun meine Frage,hat man nach 20 Jahren
nicht mehr Rechte? Habe ich eine Chance auf vormittags? Wie
muß ich vorgehen? wILL AUF JEDEN fALL wieder in meiner Firma
arbeiten,hat mir ja auch Spaß gemacht.(Betrieb hat ca.350 Arbeiter)

Hi sambi,

wieder zuerst der Hinweias auf FAQ 129.

M.E. gibt es kein Recht auf eine bestimmte Uhrzeit.
Greetinx
Gik

Liebe Sambi,

gehe bitte zu deinem Betriebsrat und/oder zu deiner zuständigen Gewerkschaft.
Du kommst hier alleine nicht weiter.

Liebe Grüße Veit

Hallo Sambi,

es kommt auf die Begründung des Arbeitgebers an. Es dürfte aber schwierig sein in einem Betrieb mit 350 AN einer Mutter Teilzeit im Frühdienst zu verwehren.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Teilzeit zu ermöglichen.
Die Teilzeit muss schriftlich beantragt werden mit dem entsprechenden Umfang der Verringerung so wie die gewünschte Arbeitszeit und dass 3 Monate vor Beginn der Teilzeit.
Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des AN festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegnstehen, usw.
Das Ganze ist im Teilzeit-und Befristungsgesetz § 8 nachzulesen.
Damit kannst Du erst mal zu Deinem Arbeitgeber gehen und ihm das Gesetz unter die Nase halten.
Außerdem ist in den meisten Fällen alles ein Frage der Organisation.
Sollte er sich weiterhin querstellen, solltest Du Dir überlegen, ob Du dies einklagst.
Aber Halt! Habt Ihr keinen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich dem aber „Beine“ machen. Dafür ist der Betriebsrat da!!!
Natürlich spielt in der weiteren Argumentation auch die Länge der Betriebszugehörigkeit eine große Rolle (z. B. bei der Lage der Arbeitszeit- der hier Frühdienst) und wie präsent ein AN immer war.

Gruss wannsee

Hallo,
dies ist keine Rechtsauskunft. Hast du vorher ebenfalls nur halbtags gearbeitet, so muss dir der AG wieder die gleiche Arbeitszeit anbieten. Hast du vorher ganztags gearbeitet, so muss der AG dir leider keine halbtagsstelle nach deinen wünschen einrichten. Leider kann er sich hier mit „bereiblichen Belangen“ herausreden. Das Rückkehrrecht für Mütter nach der Elternzeit ist leider schlecht, da die meisten Mütter nur halbtags arbeiten wollen - der AG einem aber nur einen Vollzeitplatz bieten muss (immer so wie vorher auch gearbeitet wurde). Ich habe gute Erfahrung damit gemacht, im Betrieb mit den Kollegen abzustimmen, ob die Vormittagsteilzeit machbar ist - vielleicht ist dass dein Weg. Habt Ihr denn keinen Betriebsrat vor Ort ? Alles Gute
D.B.

Hallo, hole Dir am besten mehrere Infos ein. Gehe bitte zum Betriebsrat/Frauenbeauftragte in Deiner Fa. Bei der zuständigen Gewerkschaft würde ich mich auch beraten lassen. Des weiteren könnten auch Familienberatungen sich mit den örtlichen Regelungen auskennen. Viel Glück Malook

Hallo Sambi,

wenn es der Arbeitgeber irgendwie einrichten kann, muss er deinem Wunsch auf Halbtagsarbeit entsprechen. Bei einem meiner Kollegen wurde es auch abgelehnt . er hat geklagt und bekam recht … arbeitet jetzt 4 Tage die Woche. Ich weis allerdings nicht, inwieweit man auch auf bestimmten arbeitszeiten ein anrecht hat.
Also nachfragen bei Rechtsanwalt oder Gewerkschaft.

Viel Erfolg
Hajo

Hallo sambi!
Sorry, da kann ich dir leider momentan nicht weiterhelfen. Kenn mich da auch nicht 100% aus und mir fehlt leider in den nächsten Tagen die Zeit es herauszufinden:frowning:

Hallo Sambi, hier ein Auszug aus dem Arbeitsrecht-Newsletter:
Teilzeitanspruch und Lage der Ar-
beitszeit LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.12.2010 - Az.: 3 SaGa 14/10 Ein Arbeitgeber muss dem Teilzeitwunsch seiner Arbeitnehmerin auch dann stattgeben, wenn der Wunsch auf die Lage der Arbeitszeit nicht mit dem Schichtwechsel in Einklang zu bringen ist. Aus-
nahmen müssen rechtssicher begründet werden. Im konkreten Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die nach ihrer Elternzeit nur noch in Teilzeit arbei-
ten wollte. Sie teilte diesen Teilzeitwunsch unter Angabe der genauen Stundenzahl und der ge-
wünschten Lage ihrer Arbeitszeit mit (Di bis Do von 9:00 bis 14:30 Uhr), wobei letztere auf die Kinder-
betreuungszeiten abgestimmt war. Sie hatte für ihre Tochter einen Platz in einer Kindertagesstätte nur für drei Tage die Woche von 7:00 bis 16:00 Uhr gefunden, und eine anderweitige Kinder-
betreuungsmöglichkeit stand nicht zur Verfügung. Der Arbeitgeber lehnte den Wunsch ab, da aus organisatorischen Gründen diese Arbeitzeiten nicht möglich seien. In seiner Änderungsschneiderei wer-
de im wöchentlichen Wechsel von Mo bis Fr von 9:00 bis 18:30 bzw. von 12:15 bis 19:30 Uhr ge-
arbeitet. Hierbei werde auch von den Teilzeitbe-
schäftigten verlangt, dass diese die Nachmittags-
schicht bis mindestens 18:00 Uhr abdecken. Das LAG hielt die pauschale Ablehnung durch den Arbeitgeber für unwirksam. Der bloße Hinweis darauf, dass alle seine Beschäftigten im Schicht-
wechsel arbeiten müssen, reiche nicht aus. Viel-
mehr muss ein Arbeitgeber konkrete Umstände darlegen und beweisen, dass die gewünschte Ar-
beitszeit nicht durch eine zumutbare Änderung der Betriebsabläufe oder durch den Einsatz einer Er-
satzkraft ermöglicht werden kann. Darüber hinaus entschied das LAG, dass ein zu kurzfristig gestelltes Teilzeitverlangen nicht un-
wirksam sei. Wird die in § 8 Abs. 2 TzBfG geregelte Frist von drei Monaten nicht gewahrt, führe dies lediglich dazu, dass erst drei Monate nach dem Verlangen mit der Teilzeit begonnen werden darf. Hildegard Reppelmund, DIHK
Hoffe, Dir ist damit geholfen. Mit freundlichem Gruß - wolfwoman

Deine Betriebszugehörigkeit hilft Dir in dem Fall leider nicht weiter.