Hallo zusammen
Angenommen Person A hat eine Halbtagsstelle angenommen und versteht nun nicht ganz was da im Vertrag steht :-/
Der Vertrag würde sich nach dem TVöD bestimmen, Bereich Verwaltung. Insbesondere auch § 56. Dann würde da noch was stehen von wegen §1 Abs 2 TVÜ-VKA. Ausserdem würden die im Bereich des Arbeitgebers geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden.
Person A Würde in einem Kiosk der Gemeinde arbeiten, welches 7 Tage die Woche geöffnet hat. Sie hätte noch 5 Kolleginnen, die auf 450 € Basis arbeiten.
Wieviel Urlaub würde Person A zustehen und bekäme sie Sonn und Feiertags einen Zuschlag?
Sie Bekäme 8,50€ die Stunde und arbeitet 20 Stunden die Woche. Allerdings ist das nicht fest und die Überzähligen Stunden würden im Winter, oder bei schlechtem Wetter wenn der Kiosk zu ist, abgefeiert werden müssen.
Ich hab im Internet schon nach dem TVöD gesucht, aber das gelesene nicht Verstanden:frowning:
Vielen Dank schonmal
Karen