Halbtagsstelle und Fragen dazu

Hallo zusammen

Angenommen Person A hat eine Halbtagsstelle angenommen und versteht nun nicht ganz was da im Vertrag steht :-/

Der Vertrag würde sich nach dem TVöD bestimmen, Bereich Verwaltung. Insbesondere auch § 56. Dann würde da noch was stehen von wegen §1 Abs 2 TVÜ-VKA. Ausserdem würden die im Bereich des Arbeitgebers geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden.

Person A Würde in einem Kiosk der Gemeinde arbeiten, welches 7 Tage die Woche geöffnet hat. Sie hätte noch 5 Kolleginnen, die auf 450 € Basis arbeiten.

Wieviel Urlaub würde Person A zustehen und bekäme sie Sonn und Feiertags einen Zuschlag?
Sie Bekäme 8,50€ die Stunde und arbeitet 20 Stunden die Woche. Allerdings ist das nicht fest und die Überzähligen Stunden würden im Winter, oder bei schlechtem Wetter wenn der Kiosk zu ist, abgefeiert werden müssen.

Ich hab im Internet schon nach dem TVöD gesucht, aber das gelesene nicht Verstanden:frowning:

Vielen Dank schonmal
Karen

Hallo zusammen

Hallo,

Angenommen Person A hat eine Halbtagsstelle angenommen und
versteht nun nicht ganz was da im Vertrag steht :-/

Sowas sollte man eigentlich vor Vertragsunterschrift klären.

Der Vertrag würde sich nach dem TVöD bestimmen, Bereich
Verwaltung.

Welcher TVöD ? Bund, Kommunen (falls Kommunen, welches Bundesland), Krankenhäuser oder sonstwas ? Gilt der TV direkt und komplett oder nur in Teilen ?

Insbesondere auch § 56. Dann würde da noch was
stehen von wegen §1 Abs 2 TVÜ-VKA.

In welchem Zusammenhang ?

Ausserdem würden die im
Bereich des Arbeitgebers geltenden sonstigen einschlägigen
Tarifverträge Anwendung finden.

Der AG hat alle Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis angewendet werden, zur Einsicht bereit zu halten.

Person A Würde in einem Kiosk der Gemeinde arbeiten, welches 7
Tage die Woche geöffnet hat. Sie hätte noch 5 Kolleginnen,
die auf 450 € Basis arbeiten.

Wieviel Urlaub würde Person A zustehen und bekäme sie Sonn und
Feiertags einen Zuschlag?

Jeder TVöD hat Regelungen zu Zuschlägen - u.a. Sonn- und Feiertags

Sie Bekäme 8,50€ die Stunde und arbeitet 20 Stunden die Woche.

Urlaub berechnet sich nicht nach Stunden, sondern nach Tagen. An wieviel Tagen in der Woche muß die AN durchschnittlich arbeiten ?

Vielen Dank schonmal

Aufgrund fehlender Angaben in der Fallschilderung sind die Fragen nicht seriös beantwortbar. Z. T. ist nicht einmal klar, um welche Probleme außer Urlaub es eigentlich konkret geht. Die Angaben und Fragen sollten - unter Berücksichtigung von FAQ:1129 - schon exakter formuliert sein.

Karen

Wolfgang

Danke Wolfgang

Dann wird Person A wohl nochmal zur Gemeinde tingeln müssen und nachfragen :smile:

Gruss
Karen