Hallo.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus:
Kind (4) ist seit Anfang 2009 Halbwaise.
Vorher bezog es Unterhaltsvorschuss, dann übergangslos Halbwaisenrente.
Laut Hinweis einer zuständigen Behörde hätte das Kind trotz Halbwaisenrente (!) noch immer einen Anspruch auf den bisher dann nicht mehr gezahlten Unterhaltsvorschuss bis die üblichen 72 Monate abgegolten sind, und dieser Anspruch könne bis zum 12. Lebensjahr des Kindes noch geltend gemacht werden.
Stimmt das???
Hoffentlich ist die Situation jetzt verständlich geschildert…