Halbwaise und trotzdem Unterhaltsvorschuss?

Hallo.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus:

Kind (4) ist seit Anfang 2009 Halbwaise.
Vorher bezog es Unterhaltsvorschuss, dann übergangslos Halbwaisenrente.

Laut Hinweis einer zuständigen Behörde hätte das Kind trotz Halbwaisenrente (!) noch immer einen Anspruch auf den bisher dann nicht mehr gezahlten Unterhaltsvorschuss bis die üblichen 72 Monate abgegolten sind, und dieser Anspruch könne bis zum 12. Lebensjahr des Kindes noch geltend gemacht werden.

Stimmt das???

Hoffentlich ist die Situation jetzt verständlich geschildert…

Nein das stimmt nicht denn… Ein Kind das Halbweisenrente bezieht bekommt diese " Ausgleichsleistung" für den normalen dem Kind zustehenden Unterhalt des Vaters. Da der Vater nun aber verstorben ist und nicht mehr den Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann erhält das Kind keinen Unterhaltsvorschuß mehr. Der Unterhaltsvorschuß wird an das Kind gezahlt, dieser muß aber vom Kindesvater zurück gezahlt werden. Wenn der Kindesvater aber verstorben ist, das Kind eine Art Ersatzleistung für den Wegfall erhält warum sollte es denn doppelt Geld bekommen und vom wehm soll der Staat sich denn das Geld (Unterhaltsvorschuß) zurückholen wenn der jenige schon verstorben ist??? Im Jugendamt einfach mal nachfragen, die haben die § dazu.

Hallo

Das hängt von der Höhe der Halbweisenrente ab.Ist das zuwenig wird durch
UVG aufgestockt.

MfG

Vielen Dank für die Antwort.
Genau SO hatte ich es mir auch gedacht.

Die Info kam aber sogar von der Leistungsabteilung,
mit dem Zusatz, es möge der (trotzdem angeblich zustehende) UV aber besser erst beantragt werden, wenn kein Hartz IV mehr bezogen wird, da andernfalls sowieso alles wieder abgezogen würde.

Eine derartige Aussage erschien doch ziemlich fragwürdig.
Entweder Unterhalt oder UV vom Vater o d e r HWR, weil Selbiger eben nicht mehr lebt und weder Unterhalt direkt oder UV zurückzahlen kann. Alles andere macht auch in meinen Augen nicht viel Sinn…

Man kann ja aber durchaus beim Jugendant einmal anfragen.
Zwar glaube ich, die Antwort bereits zu kennen, aber andererseits hätte ja heutzutage auch keiner was zu verschenken, wenn es anders sein sollte.

Das Ergebnis kann gern hier noch entsprechend ergänzt werden zur allgemeinen Info, wenn es interessieren sollte.

-)

Auch Dir vielen Dank für die Antwort.
Die HWR ist nicht so viel - der Kindsvater hat kaum gearbeitet.
Aber sie liegt auf jeden Fall trotzdem noch knapp 3,- Euro über dem vorher bezogenen UV.

Insofern würde da wohl keine Aufstockung vorgenommen werden, es sei denn, vielleicht wenn das Kind älter geworden ist und der Rentenbetrag dann im Vergleich zum UV geringer ausfällt…?

Andererseits mag es da zwischenzeitlich möglicherweise auch Erhöhungen der HWR geben, so dass wieder alles beim Selben bleibt.

Guten Tag also meine Tochter ist auch seit 2009 Halbwaise und ich bekam den Unterhaltsvorschuss 72 Monate bis sie 6 Jahre wurde, es kommt drauf an wie hoch die Waisenrente ist wenn sie höher ist als der UV dann bekommt man nichts aber liegt die Waisenrente darunter bekommt man den Ausgleich.