Halbwaisen-Rente

Hallihallo,
ich weiß nicht, ob ich hier im Brett richtig bin; im Notfall könnt ihr mir ja das richtige Brett nennen.
Im Februar dieses Jahres ist mein lieber Vater gestorben und ein Freund, welcher schon im Berufsleben steht, sagte mir, daß er seinerzeit Halbwaisenrente nach dem Tod seines Vaters bis zum Ende seiner Ausbildung bekommen hätte. Kann mir jemand sagen, ob es dies immer noch gibt und welche Kriterien angelegt werden? Oder könnt ihr mir sagen, an wen ich mich am geschicktesten bezüglich der Beantragung wenden kann?
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar,

Christian

Hi Du!!!
ruf doch mal den Rentenversicherer Deines Vaters an!
Bundes- oder Landesversicherungsanstalt…
Die bombardieren Dich dann mit Fragebögen und Laufzetteln…
Lass Dir den ganzen Kram zuschicken und dann überlege Dir, ob der Aufwand in einem Verhältnis zum Nutzen steht!

weiter Fragen per Mail…
Ayla… Mutter von 2 Halbwaisen

Hallo Christian,

hier zunächst mal die Bestimmungen des §48 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB):

Waisenrente

(1) Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente,
wenn

  1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und

  2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.

(2) Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils Anspruch auf Vollwaisenrente,
wenn

  1. sie einen Elternteil nicht mehr haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig war, und

  2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.

(3) Als Kinder werden auch berücksichtigt

  1. Stiefkinder und Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Erstes Buch), die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren,

  2. Enkel und Geschwister, die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

(4) Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens

  1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
  2. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise
    a) sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leistet oder
    b) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande ist,
    sich selbst zu unterhalten.

(5) In den Fällen des Absatzes 4 Nr. 2 Buchstabe a erhöht sich die für den Anspruch
auf Waisenrente maßgebende Altersbegrenzung bei Unterbrechung oder Verzögerung der Schulausbildung oder Berufsausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst um die Zeit dieser Dienstleistung, höchstens um einen der Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes
entsprechenden Zeitraum.

(6) Der Anspruch auf Waisenrente endet nicht dadurch, dass die Waise als Kind an-
genommen wird.

So weit zum Gesetzesdschungel.


Kläre zunächst mal anhand vorliegender Rentenunterlagen Deines Vaters, welcher Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig ist, die BfA oder eine der vielen LVA’s oder die knappschaftliche Rentenversicherung.
Wenn nichts zu finden ist, dann frag bei der Krankenkasse nach, bei der Dein Vater versichert war.

Klar, es ist ein elender Papierkrempel zu erledigen. Ich bin aber der Meinung, das Du 1. klären solltest, ob ein Anspruch besteht und
2. wenn ja, auch die Rente beantragen solltest.
Uns wird so viel genommen, da sollten wir auch das beanspruchen, was uns zusteht.

Rat und Hilfe erteilen

  • die Versichertenältesten des zuständigen Rentenversicherungsträgers (bei der RV oder Krankenkasse zu erfragen). Die helfen Dir auch beim Ausfüllen der Formulare.
  • die Auskunfts- u. beratungsstellen des zuständigen RV-Trägers (zu erfragen bei der RV),
  • das zuständige Versicherungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (leider sind die oft zu faul die Formulare auszufüllen).
    Rat und Hilfe erteilen

Gruß
WALTER
den Du gerne anmailen kannst, falls Du noch weitere Fragen hast.

Hallo Christian,

du musst die Halbwaisenrente bei dem zuständigen Träger beantragen (Landesversicherungsanstalt oder Bundesversicherungsanstalt). Du brauchst dafür eigentlich nur eine Sterbeurkunde. Die Leute dort helfen dir weiter.
Ob du auch in der Ausbildung noch Halbwaisenrente bekommst, hängt davon ab wieviel Ausbildungsvergütung du bekommst. Mein Töchterlein lernt Gärtnerin und kriegt weiter ihre Rente.
Antrag stellen kostet nix… aber es könnte ja was dabei rauskommen. Viel Glück.

Auris

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