ich hab ne ganz simple frage, auf die ich aber kein Antwort finden kann - auch nicht auf der Seite der Deutschen rentenversicherung, und zwar, im Januer dieses Jahres habe ich Halbwaisenrente beantragt, wir haben jetzt schon Mai … und ich hab immer noch keine Bescheinigung, ob, wann, wieviel usw … nur vor ungefähr 2 monaten kam n Brief ob die Kontonr. stimmt und der Inhaber ich bin oder meine Mutter … sonst nichts, also langsam geht mir die gedult aus …
simple Antwort:
die haben keinen Akkord bzw. haben eine lange Bearbeitungszeit.
Ich selbst habe letztes Jahr, März 2009, einen Antrag auf
eine Rente wegen Lärmschaden beantragt. In 14 Tagen soll ich zum HNO Arzt, der das beurteilen soll, wie hoch der Hörschaden ist.
Bei der Rentenversicherung gibt es ein Servicetelefon.
0800 10004800. Die können vielleicht Auskunft geben.
Den Sachbearbeiter nerven und den Chef verlangen. Untätigkeitsklage androhen als letztes Szenario.
Übrigens, es geht nichts verloren, der Anspruch besteht und es wird nachgezahlt.
Hallo Arthur,
leider bin ich nicht der richtige Ansprechpartner für dich.
Das ist wohl bei der Anmeldung falsch gelaufen.
Tut mir leid, vieleicht findet sich ja noch jemand.
Gruß
Klaus-Peter
schönen guten Abend zurück,
also eigentlich wenn alle Bescheinigungen vorliegen (Höhe deines Verdienst und Nachweis ob du in Ausbildung bist), dann sollte es doch recht zügig gehen.
Es sei denn die Krankenkasse hat die Meldung über dein Krankenversicherungsverhältnis noch nicht übermittelt. Sollte aber eigentlich nicht so lange dauern.
Mal nachgefragt bei der Sachbearbeitung?
vielen Dank für Eure Hilfe, also eigentlich bleibt mir, die Leute in der Rentenversicherung, anzurufen, auch wenns jeden Tag sein sollte, und abwarten.
Zu Ela2904 - Hallo,
Ja alle Bescheinigungen habe ich vorgelegt, den Ausbildungsvertrag sowie auch alle andere Verdienst usw Nachweise, eigentlich alles was die von mir haben wollten …
deswegen habe ich auch die Frage gestellt, normalerweise wenn die „Beamten“ alles auf dem Tisch haben, sollte es relativ schnell gehen … aber naja …
die Deutsche Rentenversichung betreut über 13 Millionen Rentner, da können pauschale Angaben zu Bearbeitungszeiten nicht gemacht werden.
In jedem Fall entstehen Ihnen keine Nachteile, da der Zeitpunkt der Antragsstellung entscheidend ist.
Auf jedem Briefkopf ist Ihr zuständiger Sachbearbeiter angegeben. Ich empfehle, dort kurz anzurufen. Halten Sie die Versicherungsnummer bereit, dann kann man Ihnen ganz schnell Auskunft zum Bearbeitungsstand machen.
in diesem Fall einfach mal der der Rentenversicherung anrufen und nachfragen, warum es solange dauert und wann mit einer Bescheidung des Antrags gerechnet werden kann.
Eine sog. Untätgikeitsklage ist grundsätzlich 6 Monate nach Antragstellung zulässig, § 88 SGG.
Allerdings dauert diese meist noch wesentlich länger als das „normale“ Antragsverfahren bei der Rentenversicherung. Gegebenenfalls kann ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz weiterhelfen, falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind, insbesondere die Dringlichkeit über die Bescheidung des Antrags gegeben ist. Das sollte aber ein Rechtsanwalt vorher prüfen.
Also: als erster Schritt: nachfragen, warum es solange dauert und wann mit einer BEscheidung zu rechnen ist. Je nach Antwort dann weiter entscheiden.