Halbwaisenrente

Hallo zusammen
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich würde gerne wissen, wo man die Halbwaisenrente beantragen muss, bis wann man sie bekommt und welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, um sie überhaupt zu erhalten.

Zur Info: Ich bin 24 und noch in der Ausbildung

Danke schonmal und Gruß aus Bochum

Hallo Natti,

um Halbwaisenrente zu bekommen, muss man Waise sein (also müssen ein oder zwei Elternteile verstorben sein). Außerdem muss der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. DIese beträgt 5 Jahre.

Den Antrag kann man entweder direkt beim Rentenversicherungsträger oder beim örtlichen Versicherungsamt (befindet sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung) stellen.

Die Waisenrente beginnt, wenn der verstorbene noch keine Rente bezogen hat, am Todestag. Hat der Verstorbene bereits Rente bezogen, erhält man die Waisenrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. WICHTIG: Um die Rente rechtzeitig zu erhalten, muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod gestellt werden!

Beziehen kann man die Waisenrente grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Befindet man sich in Schul- oder Berufsausbildung, kann die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Nach dem 18. Lebensjahr müssen jedoch bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden.

Bei weiteren Fragen, einfach noch mal mailen!

Viele Grüße

Florian

Hallo,
erstmal danke für die schnelle antwort

Hallo Natti,

um Halbwaisenrente zu bekommen, muss man Waise sein (also
müssen ein oder zwei Elternteile verstorben sein). Außerdem
muss der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit
erfüllt haben. DIese beträgt 5 Jahre.

was versteh ich denn unter der allgemeinen Wartezeit??

Den Antrag kann man entweder direkt beim
Rentenversicherungsträger oder beim örtlichen Versicherungsamt
(befindet sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
stellen.

ok

Die Waisenrente beginnt, wenn der verstorbene noch keine Rente
bezogen hat, am Todestag. Hat der Verstorbene bereits Rente
bezogen, erhält man die Waisenrente mit dem auf den
Sterbemonat folgenden Monat. WICHTIG: Um die Rente rechtzeitig
zu erhalten, muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem
Tod gestellt werden!

Beziehen kann man die Waisenrente grundsätzlich bis zum 18.
Lebensjahr. Befindet man sich in Schul- oder Berufsausbildung,
kann die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.
Nach dem 18. Lebensjahr müssen jedoch bestimmte
Einkommensgrenzen beachtet werden.

weißt du zufällig auch, wie ich diese grenzen erfahre? auch beim Rentenversicherungsträger?

Bei weiteren Fragen, einfach noch mal mailen!

Viele Grüße

Florian

hat die W.rente auch was mit dem Erbe zu tun? wenn ich es zum Beispiel ausschlage?

hallo natti,

weißt du zufällig auch, wie ich diese grenzen erfahre? auch
beim Rentenversicherungsträger?

genau da bekommst du alle nötigen auskünfte.

hat die W.rente auch was mit dem Erbe zu tun? wenn ich es zum
Beispiel ausschlage?

nein, hat sie nicht. schlag aus, was du willst, die rente berührt das nicht.

gruß
ann

hallo ann,
vielen Dank für deine Hilfe,
eine Frage noch, muss ich mich in der Stadt, wo mein Vater gewohnt an die Rentenvericherung wenden oder kann ich das auch in meiner Stadt machen…

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was versteh ich denn unter der allgemeinen Wartezeit??

Um Leistungen aus der Rentenversicherung zu erhalten, muss man eine bestimmte Anzahl von Beiträgen eingezahlt haben. Für alle Rentenarten gibt es hier unterschiedliche Werte. Diese Mindestbeitragszahl nennt man Wartezeit. In diesem Fall muss der Verstorbene also mindestens 5 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

weißt du zufällig auch, wie ich diese grenzen erfahre? auch
beim Rentenversicherungsträger?

Klar, kein Problem. Der Freibetrag beträgt 459,89 EUR in den alten Bundesländern bzw. 404,27 EUR in den neuen Bundesländern.

hat die W.rente auch was mit dem Erbe zu tun? wenn ich es zum
Beispiel ausschlage?

Nein, die Rente hat mit dem Erbe gar nichts zu tun. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird besteht ein Rentenanspruch.

Ich würde hier unbedingt eine Beratung bei einem Rentenversicherungsträger empfehlen. Die nächste Beratungsstelle kann man unter www.deutsche-rentenversicherung.de herausfinden. Unbedingt eigenen Personalausweis und die eigene Sozialversicherungsnummer mitrbingen. Außerdem alle Unterlagen des/der Verstorbenen.

Viele Grüße und viel Erfolg!

Florian

nochmal hallo,

eine Frage noch, muss ich mich in der Stadt, wo mein Vater
gewohnt an die Rentenvericherung wenden oder kann ich das auch
in meiner Stadt machen…

gehe ins rathaus deiner stadt und dort zum rentenamt (oder wie immer das bei euch heißt). genaueres erfährst du auf den seiten des rentenversicherungsträgers deines verstorbenen vaters. das ist entweder die http://www.lva-westfalen.de/ oder die http://www.bfa-berlin.de/

viele grüße
ann

Super, das hilft mir echt weiter.
Vielen, vielen Dank
Gruß aus Bochum

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