Halbwaisenrente

Hallo,

ich habe noch eine Frage, diesmal zu Halbwaisente.

Wenn man den Freibetrag (für Einkommen durch Arbeit) überzieht, dann fällt die Rente weg.

Aber die Halbwaisenrente zahlt ja uahc die Krankenversicherung, würde das auch wegfallen?

Vielen Dank für Antworten!

Hallo,

eigenes Erwerbseinkommenen ab 18 Jahre wird angerechnet. Es gibt allerdings Freibeträge. Sofern es sich um eine Arbeitnehmertätigkeit handelt, tritt Versicherungspflicht bereits ab 401 € mtl. ein, also lang vor Ausschöpfung des Freibetrages. Damit wird sich die Frage nach der KV erledigen. Hier gibt es nähere Infos:
http://www.versicherungswissen.org/GRV/Hinzuverdiens…

Gruß Woko

danke für die schnelle Antwort!

Das gleiche gilt bestimmt auch für Einkünfte aus freie Mitarbeit?

Viele Grüße

Hallo,

das gilt für alle Einkunftsarten.

Gruß Woko