eigenes Erwerbseinkommenen ab 18 Jahre wird angerechnet. Es gibt allerdings Freibeträge. Sofern es sich um eine Arbeitnehmertätigkeit handelt, tritt Versicherungspflicht bereits ab 401 € mtl. ein, also lang vor Ausschöpfung des Freibetrages. Damit wird sich die Frage nach der KV erledigen. Hier gibt es nähere Infos: http://www.versicherungswissen.org/GRV/Hinzuverdiens…