Halbwaisenrente bei berufsbegleitendem Studium

Hallo zusammen,

eine Frage zum Anspruch auf Halbwaisenrente:

Person X hat nach Realschulabschluss eine betriebliche Ausbildung absolviert. Aktuell ist diese Person Vollzeit in einem Unternehmen beschäftigt. Nun möchte sie ab Okt. ein berufsbegleitendes Studium beginnen (an einer Akademie) und währenddessen nur noch Teilzeit arbeiten und, falls relevant, Bafög beantragen.
> hat die Person in diesem Szenario während des Studiums Anspruch auf Halbwaisenrente?

Vielen Dank schon mal und Grüße
Sabine

Hey Sabine!

Wichtig ist u.a., wie alt die Person ist: Waisenrente wird nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bezahlt (also bis zum 27. Geburtstag);

Auch muss ein „Ausbildungsstatus“ vorliegen.

Des Weiteren ist das Einkommen wichtig: bei einem Verdienst über ca. 450 € (den genauen Wert müsste man nochmal googlen - gibt auch Unterschiede zwischen Ost und West) wird die Waisenrente vermindert bis gar nicht mehr gezahlt.

Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

LG
langnese

Hallo langnese,

vielen Dank!

Die Person ist noch ein Stück von der Altersgrenze entfernt, das passt also.

Und dass es Abzüge bei gewissem Verdienst gibt, ist logisch.

Wie definiert man aber nun Ausbildungsstatus? Es handelt sich um ein Studium an einer Akademie, allerdings „nur“ berufsbegleitend. Aus meiner Sicht würde das die Anforderung erfüllen, um Anspruch auf Halbwaisenrente zu haben.

Viele Grüße
Sabine

Hey Sabine,

ich seh das auch so, aber das weiß ich nicht genau. Wenn ich eine Frage hatte zur Waisenrente, hab ich immer das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung angerufen (anonym oder mit anderem Namen :smile:) und die haben mir eigentlich immer alles zufriedenstellend beantwortet:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_71…

Versuchs mal!

LG