Halbwaisenrente / Doppelbesteuerungsabkommen

Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Eine Person, die in Österreich lebt (und auch die österr. Staatsbürgerschaft besitzt), bezieht eine Halbwaisenrente aus Deutschland. Für diese Rente wird nun, rückwirkend auf 9 Jahre, Lohnsteuer nachgefordert.

Ich war eigentlich der Meinung, dass dies aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland garnicht zulässig ist - stimmt das?

Außerdem: die nachgeforderte Lohnsteuer beträgt etwa 30% der ausgezahlten Rente, welche knapp über 100Euro/Jahr liegt. Fällt bei einem so geringen Einkommen überhaupt Lohnsteuer an?

Vielen Dank!

Hallo! Frag am besten einen Steuerberater, der kennt die Sachlagen. Gruß

Wenn man im Ausland eine Rente aus Deutschland bezieht, ist man mit dieser Rente in Deutschland begrenzt steuerpflichtig. Das heißt man bekommt nicht die üblichen Freibeträge. Zuständig für Auslandsrentner ist das Finanzamt Neubrandenburg. An die würde ich mich erst mal wenden und dann im Zweifel einen Steuerberater konsultieren.
Ich würde mich auch mal nach den Verjährungsfristen erkundigen. Wichtig wäre zu wissen welches zusätzliche Einkommen die Person hat. Wenn man 90 % der Einkünfte in Deutschland bekommt kann man sich in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig stellen lassen und bekommt damit wieder die Freibeträge angerechnet.
Beim Doppelbesteuerungsabkommen passe ich mal, da kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

Damit kennne ich mich leider nicht aus.

Gruß
monika61

Hallo st.e.e,

sorry, in diesem Bereich kenne ich mich leider nicht aus.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

das ist ein höchst komplexes Thema. Ich gehe auch davon aus, dass die Halbweisenrente über das Doppelbesteurungsabkommen auf die Einkünfte des Wohnsitzstaates angerechnet werden.

Auf jeden Fall schriftlich Einspruch einlegen. Ich würde mit dem zuständigen Finanzbeamten telefonieren und mir das genau erklären lassen.

Sorry nicht ganz mein Thema!
Vielleicht hilft das aber schon:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
Gruß

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.