wie hoch ist der Ertragsanteil (Anlage SO, Zeile 12) bei einer Halbwaisenrente, die während einer Ausbildung eines 23-jährigen gezahlt wird?
Das Steuerprogramm hat 2% eingetragen, doch stimmt das und wie wird das berechnet?
Ich freue mich auf eine für Laien verständliche Antwort.
Eine Halbwaisenrente läuft nur eine begrenzte Zeit.
Je kürzer, desto weniger Ertragsanteil.
Derjenige hat schon einmal Halbwaisenrente bezogen, hat aber zwischenzeitlich gearbeitet. Nun hat er für die 24-monatige Weiterbildung (während des 24.-26. Lj.) erneut Halbwaisenrente beantragt.
Ich nehme an, du meinst §22 ?
Dann würde bei einer Laufzeit von zwei Jahren der Ertragsanteil entfallen? Oder meinen rechnen die mit 3 Jahren, weil die Weiterbildung die Jahre 2004, 2005 und 2006 umfasst?
Was ist jetzt richtig? Ja, ich bin neu auf diesem Gebiet, bitte daher um Verständnis.
Kann ich nicht das Feld in der Steuererklärung frei lassen? Dort steht „falls bekannt“…
Eine Halbwaisenrente läuft nur eine begrenzte Zeit.
Je kürzer, desto weniger Ertragsanteil.
Derjenige hat schon einmal Halbwaisenrente bezogen, hat aber
zwischenzeitlich gearbeitet. Nun hat er für die 24-monatige
Weiterbildung (während des 24.-26. Lj.) erneut Halbwaisenrente
beantragt.
Ja, leider war der Link nicht präzise genug, aber Du hast es gefunden.
Dann würde bei einer Laufzeit von zwei Jahren der
Ertragsanteil entfallen?
Sieht zunächst so aus
Oder meinen rechnen die mit 3 Jahren, weil
die Weiterbildung die Jahre 2004, 2005 und 2006 umfasst?
Auch das könnte sein.
Vielleicht wird sogar die frühere Laufzeit mitgezählt.
Insgesamt bleiben es aber recht wenige %e Ertragsanteil.
Vielleicht bleibst Du damit sogar unter dem Grundfreibetrag. http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#ueber
Was ist jetzt richtig? Ja, ich bin neu auf diesem
Gebiet, bitte daher um Verständnis.
Ich weiß es leider auch nicht exakt.
Meine Halbwaisenrente ist recht lange her und lief ohne Unterbrechung.
Ruf einfach mal beim FA an (aber die beraten nicht gerne ohne vorliegende Unterlagen.). Also geh besser mal mit mit der Steuererklärung in der Hand dort vorbei.
Kann ich nicht das Feld in der Steuererklärung frei lassen?
Dort steht „falls bekannt“…
Das leer lassen ist vermutlich bei den meisten Rentnern üblich.
In Deinem Fall würde ich aber ein kurzes Briefchen dazulegen, in dem Du kurz den nicht alltäglichen Verlauf Deiner Rente beschreibst.