Hi,
Hey Susanne!
ich muss mal nachfragen.
Würde die Witwe auch dann nur 70% bekommen wenn sie in
Deutschland bleibt?
Nein. Wenn Sie in Deutschland bleibt, bekommt sie die Witwenrente weiterhin zu 100 %. Die Kürzung auf 70 % gilt wirklich nur, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Wie es allerdings aussähe, wenn sie in ein Land ziehen würde, in dem die EU-Verträge gelten oder in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat - also z.B. USA, Türkei - müsste ich auch nachlesen. Ich meine, dass sie die Rente dann auch nur zu 70 % erhalten würde, da sie die peruanische Staatsbürgerschaft hat, also die Staatsbürgerschaft eines Landes, mit dem die Bundesrepublik nicht vertraglich verbunden ist bzw. sie hat nicht die Staatsbürgerschaft des Landes, in welches sie zieht. Diese Aussage aber bitte mit Vorbehalt, da die Regelungen nach EU-Recht/ Sozialversicherungsabkommen teilweise sehr unterschiedlich sind … und in solchen Fällen auch sehr kompliziert.
Und kannst du mir sagen warum ein(e)Witwe® ohne deutschen
Pass nur 70% bekommt? Ich finde das sehr ungerecht - der
Verstorbene hat ja schließlich auch nicht nach der Hochzeit
weniger in die Rentenkasse einbezahlt.
Die Kürzung auf 70 % gilt nicht nur bei Witwenrente. Zieht ein Peruaner, der sein Leben lang in Deutschland gearbeitet hat, als Rentenbezieher nach Peru, würde auch er die Rente nur zu 70 % erhalten.
Die Frage, warum eine Kürzung auf 70 % in solchen Fällen erfolgt, habe ich schon ein paar Mal gestellt bekommen … eine genaue Begründung dafür habe ich leider nicht.
Ich habe mal gelesen, dass der Rentenbezieher seine Rente ja nicht in Deutschland ausgibt und damit nicht die Wirtschaft fördert. Ob dies so korrekt ist, weiß ich nicht. Denn ein Deutscher, der nach Peru geht, erhält seine Rente zu 100 %. Gleiches gilt für EU-Staatsangehörige und Staatsangehörige der Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Gehen diese in ihre Heimat zurück, erhalten sie die Rente ebenfalls zu 100 %. Und diese Personen nehmen am deutschen Wirtschaftsleben ja auch nicht mehr teil. :-o
Warum bei Deutschen und den weiteren genannten Personengruppen keine Kürzung erfolgt, wurde damit begründet, dass Deutsche durch ihre Staatsangehörigkeit ja weiterhin einen Bezug zu ihrer Heimat hätten.
Hinweis: Wechselt ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit und wird in Peru lebend Peruaner, wird die Rente ab dem Folgemonat auch auf 70 % gekürzt … das nur mal nebenbei.
Langer Rede, kurzer Sinn: Mein „Rechtsempfinden“ ist bei dieser Regelung ebenfalls ein wenig - oder gar ein wenig mehr - gestört. Ich werde nochmals mal versuchen, Genaueres hierzu herauszufinden. Das wird aber bis Montag dauern.
viele Grüße
susanne
Viele Grüße,
Robert