Halbwaisenrente, Kindergeld und Unterhalt?

Hallo! ich habe einige Fragen und weiß nicht genau an wen ich mich wenden soll:
Ein Freund (19) und sein Bruder (17) sind seit 2004 Halbwaisen. Ungefähr zu dieser Zeit hat auch ihr Vater seine neue Lebenspartnerin kennengelernt, die mit ihrem Sohn auch bei ihnen eingezogen ist. Vor ca. 4 Jahren haben sie sich außerhalb der Stadt einen Garten gekauft wo sie vor 3-2 Jahren auch zu dritt (Vater, Stiefmutter + Stiefbruder) eingezogen sind. Nun kriegt der ältere Sohn seine Halbwaisenrente in Höhe von 188Euro und manchmal auch sein Essen bezahlt. Der jüngere kriegt sein essen bezahlt und einige Klamotten (2-3 mal im Jahr). Der vater lebt jetzt aber nicht mehr in der stadt (wo die eigentumswohnung ist) sondern ist ausgezogen.

nun meine fragen:
haben die beiden kinder anspruch auf kindergeld und unterhalt? wenn ja in welchewr höhe?
und unter welche kriterien fallen sie - sie leben zwar nicht mehr im haushalt des vaters, sind aber auch nicht ausgezogen!
müssen sie IHRE halbwaisenrente fr essen etc.ausgeben oder können sie selbst über das geld frei verfügen??

im vorraus VIELEN DANK!!!

Hallo,
also ich kann dir nur was zum Kindergeld sagen. Da der Vater noch lebt, müssen sie das Kindergeld über den Vater beantragen.
Was die Anspruchsvoraussetzungen abgeht, ob sie überhaupt Anpsruch haben, kannst du könnt ihr auf der HP www.familienkasse.de nachlesen.
Der 17-jährige hat natürlich noch Anspruch und vermutlich läuft die Zahlung des Kindergeldes bereits seit der Geburt.
Sofern der Vater keinerlei Unterhalt zahlt, können sie die anteilige Abzweigung aus dem Anspruch des Vaters beantragen.

Mehr kann ich dir so natürlich nicht sagen.

Gruß
juliatimlea