Wenn ein minderjähriges nicht berufstätiges Kind Halbwaisenrenten bekommt, sind hierauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Nach dem „Bürgerentlastungsgesetz“ sollen diese Beiträge nun in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig sein.
Bedeutet das, man muss eine Steuererklärung machen und bekommt dann die Beiträge zurückerstattet, auch wenn die Waisenrente weit unter 7000 € im Jahr liegt und eigentlich nicht zu versteuern ist?