Halbwaisenrente: Krankenvers.beiträge zurück?

Wenn ein minderjähriges nicht berufstätiges Kind Halbwaisenrenten bekommt, sind hierauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Nach dem „Bürgerentlastungsgesetz“ sollen diese Beiträge nun in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig sein.

Bedeutet das, man muss eine Steuererklärung machen und bekommt dann die Beiträge zurückerstattet, auch wenn die Waisenrente weit unter 7000 € im Jahr liegt und eigentlich nicht zu versteuern ist?

Bedeutet das, man muss eine Steuererklärung machen und bekommt
dann die Beiträge zurückerstattet, auch wenn die Waisenrente
weit unter 7000 € im Jahr liegt und eigentlich nicht zu
versteuern ist?

Nicht die Beiträge zur KV/ PV werden vom Finanzamt erstattet, sondern lediglich zuviel gezahlte Steuern. Wenn man nicht berufstätig ist und mit den Einkünften aus der Halbwaisenrente, die sehr wohl zu versteuern sind, usw. weit unter dem Grundfreibetrag liegt, dann wird auch keine Steuer anfallen.

Eine Steuererklärung ist also nicht nötig.

Nein!
Hallo,
wenn keine Steuern gezahlt wurden, können auch keine erstattet werden. Die steuerliche Absetzbarkeit nützt nur denjenigen, die auch Steuern zahlen und nicht denjenigen, deren Einküfte ohnehin unterhalb des Grundfreibetrages liegen. In dem geschilderten Fall wird also nichts zurückerstattet.