Guten Tag liebe WWWler,
folgender theoretische Fall interessiert mich, kommt ja bestimmt häufiger vor:
In einer Familie stirbt der Vater. Die Mutter beantragt Halbwaisenrente für den minderjährigen Sohn (damals Baby). Der Anspruch wird festgestellt, die Zahlung gewährt.
Als der Sohn 18 Jahre alt wird, erhält er persönlich Post von der Rentenkasse, da er ja volljährig ist. Die Mutter möchte aber nicht, dass der Sohn erfährt, dass sein neuer Vater nicht sein leiblicher ist und „verzichtet“ auf die Halbwaisenrente für den Sohn, indem sie die Briefe der Rentenkasse unterschlägt und nicht darauf antwortet. Das geht so 2-3 Jahre.
Jetzt erfährt der Sohn doch die Wahrheit über seinen Vater, somit steht nichts mehr im Wege die Halbwaisenrente doch zu erhalten. Jetzt muss der Sohn ja die Halbwaisenrente neu beantragen.
Nehmen wir an er war und ist anspruchsberechtigt - steht ihm auch eine Nachzahlung für die Vergangenheit zu? Er kann ja nichts dafür, daß seine Mutter ihm das „vorenthalten“ hat. Andererseits ist sie seine Erziehungsberechtigte und entscheidet für ihn…
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Gruß
Hendryk