Halbwaisenrente Nachzahlung

Guten Tag liebe WWWler,

folgender theoretische Fall interessiert mich, kommt ja bestimmt häufiger vor:

In einer Familie stirbt der Vater. Die Mutter beantragt Halbwaisenrente für den minderjährigen Sohn (damals Baby). Der Anspruch wird festgestellt, die Zahlung gewährt.

Als der Sohn 18 Jahre alt wird, erhält er persönlich Post von der Rentenkasse, da er ja volljährig ist. Die Mutter möchte aber nicht, dass der Sohn erfährt, dass sein neuer Vater nicht sein leiblicher ist und „verzichtet“ auf die Halbwaisenrente für den Sohn, indem sie die Briefe der Rentenkasse unterschlägt und nicht darauf antwortet. Das geht so 2-3 Jahre.

Jetzt erfährt der Sohn doch die Wahrheit über seinen Vater, somit steht nichts mehr im Wege die Halbwaisenrente doch zu erhalten. Jetzt muss der Sohn ja die Halbwaisenrente neu beantragen.

Nehmen wir an er war und ist anspruchsberechtigt - steht ihm auch eine Nachzahlung für die Vergangenheit zu? Er kann ja nichts dafür, daß seine Mutter ihm das „vorenthalten“ hat. Andererseits ist sie seine Erziehungsberechtigte und entscheidet für ihn…

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Gruß

Hendryk

Hallo,

Die Mutter möchte
aber nicht, dass der Sohn erfährt, dass sein neuer Vater nicht
sein leiblicher ist

Wenn die Mutter wieder geheiratet hat und das minderjährige Kind adoptiert wurde, dürfte es keine Rentenansprüche mehr geben. Sonst dürfte es schwierig sein dem Kind das zu verschweigen, da der „Vater“ keinerlei Rechte gegenüber dem Kind hat, was irgendwann auffallen dürfte.

unterschlägt

Da sage ich mal nichts dazu.

Andererseits ist sie seine Erziehungsberechtigte und
entscheidet für ihn…

Nicht mehr, seit das Kind volljährig ist.

Cu Rene

Hallo,

das muss ich berichtigen. Der Anspruch auf Halbwaisenrente entfällt nicht deshalb, weil ein Kind adopiert wird. Auch nach einer evtl. Adoption besteht der Halbwaisenrentenanspruch aus der Versicherung des verstorbenen leiblichen Elternteils weiterhin.

Zur Sache selbst: Hinterbliebenenrenten können eigentlich nur für maximal 12 Monate vor dem Monat der Antragstellung (nach)gezahlt werden.

Ich würde umgehend einen Antrag stellen und die gesamte Sache ausführlich schildern. Vielleicht lässt sich im Rahmen einer Einzefallentscheidung etwas machen.

Viele Grüße und viel Glück,

Florian