Hallo,
Deine „Schreibe“ ist weiterhin sehr schwer zu verstehen. Aber ich versuch’s dennoch mal:
Also die Halbwaisenrente zahlt bis 12 monate zwischen zwei
ausbildungen eine nachzahlung das war schon immer eigentlich
So? Nicht das ich wüsste. Wenn zwischen zwei Ausbildungen bis zu vier Monate liegen, wird die Halbwaisenrente für diese vier Monate grundsätzlich auch dann gezahlt, wenn in dieser Zeit nichts gemacht wurde. Hierdurch sollen Nachteile z.B. zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn eines Studiums vermieden werden.
Aber 12 Monate??? Woher beziehst Du dieses Wissen?
so junglicher a hat z.b. als er nach der schule erst einmal
sich ausbildungssuchen gemeldet hat nichts gemacht bis er dann
irgendwann sich hat mustern lassen und den wehrdienst
geleistet . danach ging er wieder auf eine technische schule
die monate zwischen der beendigung der normalen schule und dem
zivildienst hat dann nachgezahlt bekommen als er dann auf die
technsiche schule ging und wieder rentenberechtigt war.
Ab wann hat er „nachgezahlt bekommen“? Ab Beginn der Techniker Schule, würde ich sagen.
und es geht nur darum ob junglicher a diese nachzahlung die
maximal 12 monate nachgezahlt werden bekommt weil junglicher a
wieder rentenberechtigt ist?
Wie schon vorher erklärt. Man kann die Waisenrente nur für Zeiten nachgezahlt bekommen, in denen man auch tatsächlich ein Waisenrentenanspruch hatte. Man kann doch nicht erwarten rückwirkend wieder etwas zu bekommen, nur weil man jetzt wieder einen Anspruch hat.
Du musst Dich von diesen strikten 12 Monaten verabschieden. Diese haben eine andere Bedeutung; hier ein Beispiel:
Eine Waise (Jugendlicher, also jünger als 27 Jahre) beginnt am 01.08.2008 ein Ausbildung. Vorher bestand kein Waisenrentenanspruch. Die Waise vergisst zunächst die Waisenrente wieder zu beantragen und holt dies erst im September 2009 nach. In diesem Fall wird die Waisenrente rückwirkend ab 01.09.2008 nachgezahlt, 12 Monate zurück gerechnet ab Antragsdatum.
Wäre in diesem Beispiel die Waisenrente im Juni 2009 beantragt worden, wäre die Waisenrente ab 01.08.2008 nachgezahlt worden, frühestens also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen wieder erfüllt waren.
Nach Deiner Logik müsste die Rente rückwirkend ab 01.06.2008 gezahlt werden. Das geht aber nicht, da im Juni und Juli 2008 gar kein Anspruch bestand.
Ich hoffe, ich habe Deinen Gedankenfehler entdeckt. Falls nein, schreib noch mal, aber BITTE, BITTE verständlich!!! 
Gruß,
Robert