Halbwaisenrente & Studentische Pflichtversicherung

Hallo Zusammen,

hab gestern einen Bescheid von der Rente bekommen, dass ich einen Versicherungsbeitrag zahlen muss (56€).
Bin seit dem 06.07. 25 Jahre alt und habe mich desshalb bei der AOK Pflichtversichert (77€).
Kann das sein dass ich beides zahlen muss?

Sehs ja eigentlich nicht ein das ich jetzt mehr zahlen muss nur weil ich 25 bin. Studier ja schließlich noch und es kann ja nicht sein das ich als Halbwaise mehr zahl wie andere Studenten die noch beide Elternteile haben.

Habe mich mit der BFA in Kontakt gesetzt und dort bekam ich die Auskunft das ich mich bei der AOK melden soll. Die wiederum gaben mir die Auskunft das mein Beitrag bei der Rente viel zu hoch sein (normalerweise nur 7%), da ich nur 230€ Rente bekomme.
Wäre toll wenn jemand mir weiter helfen könnte.
Danke

Damiut fällst du in den Mindestbeitrag den du ja sowieso als Student zahlen musst. Dass du die Rente bekommst, dürfte dem nicht entgegen stehen.

Hallo Zusammen,

hab gestern einen Bescheid von der Rente bekommen, dass ich
einen Versicherungsbeitrag zahlen muss (56€).
Bin seit dem 06.07. 25 Jahre alt und habe mich desshalb bei
der AOK Pflichtversichert (77€).
Kann das sein dass ich beides zahlen muss?

Sehs ja eigentlich nicht ein das ich jetzt mehr zahlen muss
nur weil ich 25 bin. Studier ja schließlich noch und es kann
ja nicht sein das ich als Halbwaise mehr zahl wie andere
Studenten die noch beide Elternteile haben.

Habe mich mit der BFA in Kontakt gesetzt und dort bekam ich
die Auskunft das ich mich bei der AOK melden soll. Die
wiederum gaben mir die Auskunft das mein Beitrag bei der Rente
viel zu hoch sein (normalerweise nur 7%), da ich nur 230€
Rente bekomme.
Wäre toll wenn jemand mir weiter helfen könnte.
Danke

Hallo Suddenrush

hab gestern einen Bescheid von der Rente bekommen, dass ich
einen Versicherungsbeitrag zahlen muss (56€).

Dieser ist offenbar falsch (widerspruchsfrist beachten.)

Kann das sein dass ich beides zahlen muss?

Jein Zuständig ist das SGB5

§ 236 Abs. 2 SGB V:
§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 228 bis 231 gelten entsprechend.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo,

die 77,90 € sind für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Krankenversicherung der Studenten.

Wie setzen sich die 56,00 € denn zusammen? Was steht in dem bescheid vom Rentenversicherungsträger? Hat die AOK dem Rentenversicherungsträger schon das Ende der Familienversicherung mitgeteilt?

Leider nicht mein Fachgebiet.
Alles Gute.

Hallo,

Für das Sommersemester 2011 liegt der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bei monatlich 76,41 € (für kinderlose Studenten ab 23 monatlich 77,90 €) (Gesamtsemesterbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung = 458,46 € bzw. 467,40 €

Sie sind also als Student ab 25. Jahr nihct mehr beitragsfrei Familienversichert. sondern jetzt mit eigenen Beitrag bei der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) pflichtversichert. Dies gilt aber nur bis zum 30.ten Lebensjahr. Dann müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf FREIWILLIGE Krankenversicherung stellen, wenn Sie weiterhin studieren.Somit wären die von Ihnen genannten 77 Euro erklärt.

Wieso Sie bei der kleinen Rente diesen verhältnismäßig hohen Beitrag zu bezahlen hätten, kann ich Ihnen nicht erklären. U.U. mal gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Ich weiss nicht nicht ob Sie evtl. noch nebenher arbeiten???. Denn bei der GKV sind alle Einnahmen beitragspflichtig. Vielleicht dazu noch einen Kollegen fragen.

Hallo,
um dir hier im Detail helfen zu können, sind deine Angaben zu ungenau. Der Bescheid der Rente (ich vermute einmal du meinst die Deutsche Rentenversicherung) har einen Rechtsbehelfsvermerk. Wenn die AOK (deine KK ??) sagt, das wäre zu viel, solltest du Widerspruch einlegen und eine deteilierten Widerspruchsbescheid dazu einfordern. Wenn die AOK nicht in der Lage ist, dir genau Auskunft zu geben (ist eigentlich Aufgabe „meiner“ KK, solltest du dort evtl. einmal eine leitende Position ansprechen oder so bald wie möglich die KK zu wechseln.
VG
ayro

Nachtrag:

Einen freundlichen Gruß habe ich vergessen.
Leo!

Hallo,

es muss nicht beides bezahlt werden. In § 5, SGB V, ist festgelegt, was vorrangig hat. Ansprechpartner ist die AOK.

Die DR (früher BFA) führt nur den Beitrag ab, den die AOK festlegt. Wie hat die DR denn den Beitrag begründet bzw. berechnet ?

Gruss

barmer

Hallo,

vor einer Antwort eine Nachfrage:

Nach dem Rentenantrag(!) gab es einen Brief der Krankenkasse, ob die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt ist oder nicht. Was wurde dort festgestellt?

Gruß

RHW

Hallo,

solange Du durch die Waisenrente pflichtversichert bist, brauchst Du keine studentische Pflichtversicherung zahlen. Ich bin mir leider nur nicht sicher wie lange die Waisenrente gezahlt wird ( bis 25 oder bis 27 ? )

Vermutlich haben sich die Meldungen der Rentenversicherung und die Meldung zur studentischen Versicherung überschnitten. Falls Du schon einen Beitrag zur studentischen Versicherung gezahlt hast, wird er Dir erstattet werden.

Ich hoffe, dass Dir diese Auskünfte zunächst reichen.

LG

Marianne

Renate schrieb:

> Wieder einmal meine „Lieblingskasse“. :wink:
>
> Du bist über deine Rente versichert und braucht
> daher nicht noch einmal eine studentische
> Versicherung.
> Sollten die dir eine Unterschrift abgenötigt
> haben, sofort widerrufen.

Übrigens „das“ schreibt man immer „dass“ oder daß, wenn man dieses oder welches einsetzen kann. Solltest Du wissen, wenn Du studierst.

Hallo,

hat die AOK Dir irgendwann einmal mitgeteilt, ob Du die Vorversicherungszeiten für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllt hast?
(ist der Fall, wenn Du oder der Verstorbene immer gesetzlich krankenversichert gewesen bist)
Dann zahlt Du nämlich nicht die 77 Euro Studentenbeitrag sonder nur 7% von der Bruttorente, also ca. 17 Euro.
Falls die KVdR nicht zum tragen kommt, gibt es eine Vergleichsberechnung. Müsste da selber nochmal nachschlagen. Dann einfach nochmal melden.
Gruß
Olaf

Hallo,
erhebe Einspruch zum Rentenbescheid. Dann muss der ganze Vorgang geprüft werden.
Nach der Prüfung erhältst Du eine schriftliche Erklärung wie hoch Dein Beitrag ist.

Viele Grüße
Jochen Seidel

mmhh… also beides musst du definitiv nivht zahlen.
entweder studentenbeitrag oder rentenbeitrag.
von den 7% habe ich noch nix gehört aber reich der rentenversicherung doch mal eine besacheinigung der aok ein dass du dort als studentin versichert bist

Hallo Suddenrush,

das klingt schon seltsam.

Von deiner Halbwaisenrente werden Beiträge für die Krankenkasse und die Pflegekasse abgezogen. Soweit ist dies korrekt und richtig.
Die Höhe steht auf deinem Rentenbescheid.
Wie die Höhe zustande kommt muss Dir auf jeden Fall die Rentenversicheurng erläutern können. Frag da nochmals nach und lass dich nicht abwimmeln. ( denn die müssen ja wissen wie sie auf den Betrag gekommen sind !)

Bei der Krankenkasse bist Du durch die Halbwaisenrente versichert, eine studentische zusätzliche Versicherung ist hier aus meiner Sicht überflüssig.
Das kann so nicht sein und muss mit der Krankenkasse geklärt werden.
Hintergrund: Als Student benötigst Du eine Versicherung bei einer Krankenkasse. Diese Voraussetzung hast Du definitiv durch die Halbwaisenrente. Dies genügt.

Ich sehe es so : Deine freiwillige Versicherung für 77 € als Student ist von der Krankenkasse zu beenden.
Hinweis : (Es handelt sich nicht wie von Dir geschrieben um eine Pflichtversicherung)

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,
genau wie der, der zwei Jobs hat, auch aus beiden Gehältern Beiträge zahlen muss ist das hier auch der Fall. Somit wäre das kein Widerspruch.
Das sich der Rentenversicherungsträger verrechnet, kann ich mir nicht vorstellen. Besser noch einmal den Bescheid genau ansehen. Der Rentenversicherungsträger zahlt den halben Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rente und führt dann den Gesamtbetrag an die Krankenkasse ab. Falls es so ist, dann stimmt alles.
Gruß
Karsten

Telefonate
Hallo Zusammen,

habe jetzt mehrfach mit der AOK und der Deutschen Rentenversicherung telefoniert.
Laut AOK ist diese im „Recht“ da ich eine sehr kleine Rente bekomme. Die AOK hatte der Rentenversicherung auch gemeldet das ich jetzt selber versichert bin.
Daraufhin ist die Forderung entstanden. Disese setzt sich aus 22,60 Krankenversicherungsanteil und 6,6 Rentenversicherungsanteil zusammen.
Die Dame von der BFA meinte das ich beides zahlen muss da ich die Rente wie einen Job sehen muss. Und da muss ich ja schließlich auch Krankenversicherung zahlen.
Kann das sein?
Habe einen Nebenjob! Verdiene aber nur 170€ im Monat.

Danke für alle bisherigen Antworten!

Hallo,
der Grundsatz ist schon richtig: jeder zahlt aus seinem Einkommen die Beiträge zur Sozialversicherung. Egal ob z.B. aus einem Job 3000 Euro oder aus zwei Jobs je 1500,00 Euro. Selbstständige zahlen z.B. auch aus ihrem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und dazu (wenn sie haben) auch aus Mieteinnahmen und aus Zinseinkünften. Das wird alles bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusammengerechnet.
Gruß
Karsten