Halbwaisenrente und Auslandssemester

Erst einmal ein ‚Guten Morgen‘ an alle Experten da draußen…

Eine Frage zur Halbwaisenrente:

Ein Student an einer deutschen Hochschule besitzt einen gesetzlichen Anspruch auf HWR und diese wurde auch bereits seit mehreren Jahren ohne Probleme gezahlt. Nun absolviert dieser Student (freiwillig) ein Semester an einer ausländischen Hochschule und ist somit für 5 Monate im Ausland. Er ist aber nicht an seiner Heimat-Uni in Deutschland beurlaubt, da keine Unterbrechung, sondern eine Fortführung des Fachstudiums vorliegt. Hat der Student in diesem Fall auch während der Zeit seines Auslandsaufenthaltes Anspruch auf HWR?

Im Voraus schon einmal vielen Dank für eine Antwort.

Hallo,

bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt werden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung weitergezahlt.
Rechtsgrundlage: § 110 SGB VI

Gruß Woko

Vielen Dank für die Antwort und vor allem für die Angabe des entsprechenden Paragraphens! Damit ist die Angelegenheit nun geklärt.