Hallo,
angenommen eine hypothetische Person bezieht Halbwaisenrente. Diese Person möchte nun Gesellschafter in einer
UG werden. Der Gesellschafter besitzt 50% des Grundkapitals,
sodass er eine Gewinnausschüttung verhindern kann. Werden die
Unternehmensgewinne die die UG erzielt und vollständig thesauriert
bei der Halbwaisenrente als Einnahmen angerechnet?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße Benny