Angenommen, ein Elternteil - geschieden - stürbe im Alter von 55 Jahren und hinterließe leibliche Kinder von 17 und 20 Jahren, beide noch in der Ausbildung und beim anderen Elternteil lebend.
Bekämen diese Kinder Halbwaisenrente?
Wenn ja,
wo müsste die Halbwaisenrente beantragt werden?
welche Unterlagen müssten sie einreichen?
in welcher Höhe würde eine Halbwaisenrente gezahlt?
wie lange hätten sie Anspruch auf diese Rente?
man geht zu seiner Wohnsitzgemeinde und beantragt dort Halbwaisenrente.
Sterbeurkunde nicht vergessen.
Was sonst noch benötigt wird, erfährt man dann dort.
die Adresse ist der Rentenversicherer des/der Verstorbenen.
In den meisten Fällen dürfte das die
„Deutsche Rentenversicherung Bund“ sein, die selbstgenannte „Deutsche Rentenversicherung“ - je nach beruflicher Ausrichtung kommen aber auch andere Rentenversicherungsträger in Betracht (Beamte? Architektenversicherung und vielleicht mehr…)
Dort kann man entweder hinschreiben, oder auch anrufen. Die senden dann einen Stapel Formulare, die auszufüllen sind.
Möglich ist bei der Deutschen Rentenversicherung eine Beratung in Wohnsitznähe (die helfen auch beim Ausfüllen).
Auflistung der Unterlagen zur Beantragung
Hallo zusammen!
Aufgrund Eurer freundlichen Antworten ist nun bei meiner Freundin alles erledigt.
Ein Anruf bei unserer Stadtverwaltung und eine ausgiebige Antwort der ausgesprochen netten Sachbearbeiterin brachte folgende Auskunft, welche Unterlagen man vorlegen muss:
Sterbeurkunde
Geburtsurkunden der Kinder, Personalausweise
Schulbescheinigungen
Rentenversicherungs-Nummer des Verstorbenen
Rentenversicherungs-Nummer der Mutter
Rentenversicherungs-Nummer der Kinder, falls vorhanden
Scheidungsurteil
Bankverbindungen der Kinder
Bei der Stadtverwaltung, Rentenstelle, einen Termin vereinbaren und die o.g. Unterlagen zur Vorlage mitnehmen.
Und mal gründlich nachprüfen, ob der Versicherungsverlauf des Verstorbenen wirklich vollständig ist,
d. h. ob bei der Rentenversicherung wirklich alle Monate ab der Schulzeit (Schule, Wehrdienst, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Jobs, Minijobs, Mutterschutz, Erziehungszeiten, … ) lückenlos registriert sind. Jeder Monat mehr bedeutet mehr Rente.
Die Waisenrente muss bei Kindern über 18 der Kindergeldkasse mitgeteilt werden.