Hallo Ann!
Auch wenn wir von der eigentlichen Frage hinsichtlich des Halbwaisenrentenantrages abweichen, muss ich Dir leider nochmals widersprechen:
Die DRV Bund in Berlin ist kein Zusammenschluss der ehemaligen BfA mit den LVAen. Die DRV Bund umfaßt die ehemalige BfA sowie den ehemaligen VDR - Verband der Rentenversicherungsträger.
Darüber hinaus gibt es als zweiten bundesweiten Träger die DRV Bund Knappschaft-Bahn-See mit Sitz der Hauptverwaltung in Bochum.
Die ehemaligen LVAen sind nunmehr regionale Versicherungsträger und werden z.B. als DRV Rheinland - ehemalige LVA Rheinprovinz - bezeichnet. Diese regionalen Träger sind getrennt von der DRV Bund!
Alle sind zusammengefaßt als „Deutsche Rentenversicherung“, das ist richtig. Es besteht aber teilweise der Irrglaube, dass „Berlin“ nunmehr alles bearbeite.
Als Aufteilung ist vorgesehen, dass die DRV Bund - incl. KBS - ca. 45 % der Versicherten, die regionalen Versicherungsträger ca. 55 % der Versicherten betreuen. Auf die KBS entfällt ein Anteil von ca. 5 %.
Im Rahmen dieser Umstrukturierungen ist es dann zu mehreren Fusionen einzelner LVAen gekommen, so z.B. zum bereits angesprochenen Zusammenschluss der drei nördlichen LVAen Hamburg, Schleswig-Holstein und Meck.-Vorp. zur LVA Nord.
Ob diese Zusammenschlüsse und insbesondere die Organisationsreform in der Rentenversicherung, so wie sie gekommen ist, Sinn machen oder nicht, lasse ich jetzt einfach mal dahingestellt. Hierzu gab es mehrere Gutachten und die Organisationsreform wurde ja bereits seit Jahren debattiert. Schlussendlich wurde diese Org.-Reform nicht zuletzt auch deswegen durchgeführt, da sich die bisherige Trennung von Angestellten - Zuständigkeit der BfA - und Arbeitern - Zuständigkeit der LVAen - nicht mehr halten ließ. Zudem hätten voraussichtlich auch die Sonderversicherungsanstalten Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse alleine nicht mehr gehalten werden können. Deswegen die Fusion in diesem Bereich.
Ich habe das jetzt mal ein wenig ausführlicher erläutert, da manche z.B. nicht verstehen, weswegen auf einmal ein anderer Versicherungsträger mit noch einem anderen Namen für sie zuständig ist. Aufgrund der festgelegten Quotenregelung kann es z.B. nämlich auch dazu kommen, dass die DRV Bund Knappschaft-Bahn-See für jemanden zuständig ist, obwohl der Betreffende nie etwas mit dem Bergbau, der Bahn oder der Seefahrt zu tun hatte.
Gruß,
Robert
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