Halbwaisenrenten-Antrag, wie lange noch?

Hi liebe Leute,

die Mutter meines Freundes ist vor 5 Jahren verstorben. In der Zeit hatter er gerade seine Wehrzeit begonnen um danach sich 2 Jahre verpflichten zu lassen. Danach war er dann 2 Jahre lang Arbeitslos und rutschte nach 6 Monaten ins ALG II. Nun geht er seit diesem Jahr wieder zur Schule. Und wir haben den Halbwaisenrenten-Antrag anfang Sept. abgegeben. Er hat eine kleine Stiefschwester, die noch zur Schule geht. Die schon seit 2001 Halbwaisenrente bekommt. Nun hat die nette Frau beim Landkreis (die uns geholfen hat den Antrag auszufüllen) gesagt, dass es bis zu 6 Monate dauern kann, bis der Antrag bewilligt wird.
Nur versteh ich nicht, warum das so lange dauern kann. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht, wie lange dauerte es bei Euch?

Hey liebe Mimi,

ich weiss ja nicht bei welchem Versicherungsträger Ihr den Antrag auf Waisenrente gestellt habt, aber das ist eigentlich auch egal.

Ich weiss nämlich nicht, woher die Dame vom Versicherungsamt ihr Wissen bezieht, da kann man nämlich keine Frist ansetzen innerhalb derer mit einer Antwort zu rechnen ist. Wenn Ihr bei der Antragstellung alle Unterlagen - Geburtsurkunde, Schulbescheinigung etc. - eingereicht habt, sollte die Bearbeitung des Antrages eigentlich kein Problem darstellen. Sollten dem Versicherungsträger aber noch Unterlagen fehlen, so wird er sich an Euch wenden und um Übersendung der entsprechenden Unterlagen bitten. Dadurch wird sich die Bearbeitungszeit natürlich verlängern.

Ich würde folgendes vorschlagen:

Wenn Ihr nach 4 Wochen noch gar nichts - keine Eingangsbestätigung, kein Schreiben bzgl. weiterer Unterlagen, kein Bescheid o.ä. - gehört habt, ruft doch einfach mal beim Rentenversicherungsträger an! Oder Ihr schreibt einen kurzen Brief, in dem Ihr anfragt, wann mit der Beantwortung gerechnet werden kann. Aber ein Anruf dürfte Euch eigentlich schon immens weiterhelfen.

Gruß,
Robert

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hallo mimi,

halbweaisenrente gibt es nur, wenn die waise zur schule geht oder studiert (auch wenn unterbrochen wurde). und zwar bis zum vollendeten 27. lebensjahr.

für die halbwaisenrente im vorliegenden fall ist die BfA oder LVA zuständig, je nach sozialversicherung des verstorbenen, und nicht eine dame beim landratsamt.

beide - sowohl BfA als auch LVA sind unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de zu erreichen. sicher gibt es da auch hinweise zur dauer des genehmigungsverfahrens. oder telefonnummern, wo man mal nachfragen könnte.

gruß
ann

@ AnnJabusch

Ich möchte nicht besserwisserisch klingen und hoffe, das kommt auch nicht so rüber, aber die BfA und die LVAen gibt es mittlerweile nicht mehr, das hat sich ab 01.10.2005 alles geändert.

Die BfA „schimpft“ sich jetzt „Deutsche Rentenversicherung - DRV -Bund“, die ehemaligen LVAen, bei denen auch mehrere Fusionen stattgefunden haben, sind jetzt regionale Versicherungsträger und heißen z.B. „Deutsche Rentenversicherung Nord“ - ehemalige LVA Hamburg, LVA Schleswig-Holstein, LVA Mecklenburg-Vorpommern - oder „DRV Westfalen“ - ehemalige LVA Westfalen.

Und dann darf man die DRV Bund Knappschaft Bahn See auch nicht vergessen, das ist der Zusammenschluss aus
ehemaliger Bundesknappschaft, ehemaliger Bahnversicherungsanstalt und dem Bereich Rentenversicherung der Seekasse.

Nix für ungut! :smile:

Gruß,
Robert

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hallo robert,

du hast natürlich recht, es heißt heute „Deutsche Rentenversicherung - DRV -Bund“ und ist ein zusammenschluß der früheren LVA und BfA. steht ja auch auf meinen rentenbescheiden immer drauf, habe ich aber noch nie so richtig zur kenntnis genommen (ob wohl diese fusion ja wohl längst überfällig war.)

gruß
ann

Hallo Ann!

Auch wenn wir von der eigentlichen Frage hinsichtlich des Halbwaisenrentenantrages abweichen, muss ich Dir leider nochmals widersprechen:

Die DRV Bund in Berlin ist kein Zusammenschluss der ehemaligen BfA mit den LVAen. Die DRV Bund umfaßt die ehemalige BfA sowie den ehemaligen VDR - Verband der Rentenversicherungsträger.

Darüber hinaus gibt es als zweiten bundesweiten Träger die DRV Bund Knappschaft-Bahn-See mit Sitz der Hauptverwaltung in Bochum.

Die ehemaligen LVAen sind nunmehr regionale Versicherungsträger und werden z.B. als DRV Rheinland - ehemalige LVA Rheinprovinz - bezeichnet. Diese regionalen Träger sind getrennt von der DRV Bund!

Alle sind zusammengefaßt als „Deutsche Rentenversicherung“, das ist richtig. Es besteht aber teilweise der Irrglaube, dass „Berlin“ nunmehr alles bearbeite.

Als Aufteilung ist vorgesehen, dass die DRV Bund - incl. KBS - ca. 45 % der Versicherten, die regionalen Versicherungsträger ca. 55 % der Versicherten betreuen. Auf die KBS entfällt ein Anteil von ca. 5 %.

Im Rahmen dieser Umstrukturierungen ist es dann zu mehreren Fusionen einzelner LVAen gekommen, so z.B. zum bereits angesprochenen Zusammenschluss der drei nördlichen LVAen Hamburg, Schleswig-Holstein und Meck.-Vorp. zur LVA Nord.

Ob diese Zusammenschlüsse und insbesondere die Organisationsreform in der Rentenversicherung, so wie sie gekommen ist, Sinn machen oder nicht, lasse ich jetzt einfach mal dahingestellt. Hierzu gab es mehrere Gutachten und die Organisationsreform wurde ja bereits seit Jahren debattiert. Schlussendlich wurde diese Org.-Reform nicht zuletzt auch deswegen durchgeführt, da sich die bisherige Trennung von Angestellten - Zuständigkeit der BfA - und Arbeitern - Zuständigkeit der LVAen - nicht mehr halten ließ. Zudem hätten voraussichtlich auch die Sonderversicherungsanstalten Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse alleine nicht mehr gehalten werden können. Deswegen die Fusion in diesem Bereich.

Ich habe das jetzt mal ein wenig ausführlicher erläutert, da manche z.B. nicht verstehen, weswegen auf einmal ein anderer Versicherungsträger mit noch einem anderen Namen für sie zuständig ist. Aufgrund der festgelegten Quotenregelung kann es z.B. nämlich auch dazu kommen, dass die DRV Bund Knappschaft-Bahn-See für jemanden zuständig ist, obwohl der Betreffende nie etwas mit dem Bergbau, der Bahn oder der Seefahrt zu tun hatte.

Gruß,
Robert

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ja, weißt du…

Hallo Ann!

Auch wenn wir von der eigentlichen Frage hinsichtlich des
Halbwaisenrentenantrages abweichen, muss ich Dir leider
nochmals widersprechen:

ab hier fängt es an, mir herzlich egal zu werden.

gruß
ann

Hi,

danke für die schnellen Antworten. Das die Dame nichts zu sagen hat, das dachte ich mir bereits, nur sie hat ja auch aus ihrer Erfahrung gesprochen. Sie ist nur dazu da um den Antrag auszufüllen, ist schon richtig. Ich werde da mal anrufen und schauen, sind ja jetzt schon 2 Monate her. Thanks nochmal. Macht echt spass hier im Forum.

Grüsse
Mimi