Halbwaisenrentenzahlung einfach eingestellt

Habe eine ziemlich dringende Frage.
Ich befinde mich in einer Ausbildung die planmäßig bis 31.08.2011 gehen sollte. Der Ausbildungsvertrag sowie die Bestätigungen des Ausbildungsbetriebes liegen der Rentenversicherung vor. Jetzt bekam ich anfang Juli einen Brief in dem stand, dass mir ab Juli keine Waisenrente mehr zustehen würde. Ich rief die gute Frau von der RV an und diese sagte mir dass es eben viele Ausbildungen gibt die eher enden als im Vertrag festgehalten wäre. Und bevor man „überzahlt“ stellt man erstmal 2 Monate vor dem Datum, was im Vertrag steht, die Rentenzahlungen ein. Sollte eine Bestätigung vom Betrieb schreiben lassen dass meine Ausb. wirklich bis 31.08. geht. Dies habe ich sofort getan und zur RV geschickt. Das ist jetzt einen Monat her.
Wann kann ich damit rechnen dass ich wieder Rentenzahlungen bekomme?? Glaube mein Vermieter findet es nicht so witzig dass ich diesen Monat keine Miete zahlen kann, da keine Zahlungen der RV eingingen.
Hat die RV überhaupt irgendeine rechtliche Grundlage einfach erstmal nicht mehr zu zahlen, obwohl bewiesen ist dass ich mich noch in Ausbildung befinde??

hallo Katha,
zuerst … es ist nicht leicht seine Recht einzufordern und besonders von Ämtern, also Geduld u. Ausdauer ist Angesagt.

ich würde erstmal raten gegen die Zahlungseinstellung Beschwerde/Widerspruch einzulegen, dann muß die RV reagieren. Der nächste Schritt wäre bei deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen und mit diesem einen Anwalt aufzusuchen um die Möglichkeiten zu Klären die du hast. Auch mit dem Vermieter solltest reden , das ganze ist ja erklärbar und belegbar. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der Ausbildung um eine betriebliche handelt und du auch eine Vergütung erhälst , je nach höhe könntest du mit dem Vermieter evtl. eine Teilzahlung oder Stundung der Miete vereinbaren bis die Sachlage geklärt ist, damit der nicht auch noch kündigt.Das sollte aber bald geschehen um die Fristen einzuhalten, aber auch darüber kann dir ein Anwalt mehr sagen. Am besten eine/r der in Sozialrecht fit ist.

hoffe das hilft vorerst weiter
Opa

Hast du das Schreiben per Einschreiben geschickt, sonst ruf noch mal an. Wenn es um´s Zahlen geht, lassen sich alle Behörden Zeit, aber Zahlungen sind binnen 14 Tagen zu leisten. So ist es in diesem Staat.

Gruß Wolfgang

Hallo,

das Vorgehen ist üblich. Die nächste Zahlung hängt von dem Bearbeitungstag ab, da der Rentrenservice der Deutschen Post (dieser zahlt die Rente aus) lange Vorlaufzeit benötigt.
Da die Rente nachschüssig gezahlt wird, solltest du nicht vor Ende September mit der Zahlung rechnen.

MfG

Hallo Katha86,
die Waisenrente steht Dir, wenn Du Dich in einer Ausbildung befindest, bis zum 27. Lebensjahr zu. Mein Tipp: Wende Dich sofort an das örtliche Versicherungsamt. Die können Dir sicher weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Kommt mir komisch vor diese Handlungsweise der Rentenversicherung. Ich schlage vor, sich direkt an einen Anwalt zu wenden.

MfG
CKH