Hallendachvermietung für solaranlage ist dies

… eine Baumaßnahme ?
Guten Tag,

wir sind ein Reiterverein und möchten gerne unser Hallendach für eine Solaranlage vermieten.
Mit dem Geld würden wir gerne die Aussenplätze sanieren.
Unser Pachtvertrag sagt aus : Der Pächter darf Baumaßnahem jeglicher Art nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Stadt vornehmen.

Da wir das Dach aber nur Vermieten möchten, ist meine Frage haben wir hier das Recht auf unserer Seite, oder müßen wir uns die Einwilligung der Stadt einholen?

Hallo,

kann hier leider nicht helfen, bin in Sachen Solarthermische Anlagen unterwegs, also Heizung und Warmwasser über Sonnenkollektoren.

Dennoch viel Erfolg!

In jedem Fall die Stadt fragen! (Ist sinnvoller als hier zu fragen, denn die sind Euer Vetragspartner)
Da hängen auch noch Haftungsfragen dran. Solarpanels haben gelegentlich Hotspots, die ein erhöhtes Brandrisiko bedeuten. Falls es mal kokelt könnte sich jede Versicherung rausreden. Also auch da vorher erkundigen. Diebstahl ist auch so eine Sache; die Dinger werden gerne mal nach abgebaut. Könnte man aber vertraglich auf den Mieter abwälzen.
Gruß
Werner

ganz kurz und klar: Einverständnis nötig!

gruß
sb

Hallo,
ich kann keine Auskunft zu dem Inhalt des Vertrages geben, aber eine Beschränkung liegt nach meiner Meinung lediglich auf einem Umbau mit Genehmigungspflicht. Dies liegt hier nicht vor, daher gehe ich davon aus, dass keine Erlaubnis eingeholt werden mussen. Eine höfliche Mitteilung schadet aber nicht. Welche Gemeinde (Vermieter) will keinen solventen Mieter haben.
mfg
tummle

Hallo

Hier geht es um Rechtsfragen und nicht um eine Solaranlage an sich, da kann ich leider nicht weiterhlefen.
Sorry

MfG
Nelsont

Hallo, das kann ich Euch leider nicht beantworten. Fragt mal beim Mieterschutzbund nach.
MfG
Michael

Hallo,
es wird ja schon etwas aufgebaut. Ob vermietet oder nicht macht eigentlich keinen Unterschied. Die Ansicht ändert sich, und große Anlagen benötigen eh eine Bauanfrage.
Ich würde die Stadt schon fragen, was sollte Sie dagegen haben ?

W. Kiecksee

ja ich denke ohne genehmigung geht es nicht
mfg

Hallo …
eine Solaranlage ist eine sog. „Baumaßnahme“ und als Solche muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Ich empfehle immer sich mit der Stadt schriftlich vorab in Verbindung zu setzen ob das auch „wasserdicht“ ist, denn bei Behörden ist eine mündliche Aussage nicht bindend!

Immer vorsichtig mit Behörden gleich welcher Art -))

Hier muss ich kurz und schmerzlos antworten - Keine Ahnung. Tut mir Leid.

Von der Logik her, verändert eine Solaranlage das Erscheinungsbild eines Gebäudes und ist somit genehmigungspflichtig. Aber das ist eine Vermutung, kein Wissen.

Viele Grüße

Gerd Ziegler

Ihre Frage ist nicht eindeutig. Ich vermute die Stadt hat Ihrem Reiterverein die Halle verpachtet. Meiner Meinung nach kann der Reiterverein ohne Zustimmung des Verpächters das Hallendach nicht vermieten, da es sich quasi um eine Untervermietung handelt. Außerdem will der Untermieter das Dach mit einer Solaranlage belasten, also baulich verändern. Auch hierzu ist eine Zustimmung meiner Meinung nach notwendig.

MfG

Hallo,
wollen Sie das Dach an eine dritte Partei vermieten ?

  • Dann denke ich muss auch die Möglichkleit der „Untervermietung/-verpachtung“ geklärt werden.
    Das Montieren einer Solaranlage ist ganz sicher eine Baumaßnahme und müsste wenn Baumaßnahmen durch den Verpächter genehmigungspflichtig sind, genehmigt werden. Außerdem sicher auch aus Sicht des Bauamtes.

viele Grüße
Jürgen

Hallo, ich kann da leider nicht weiterhelfen.
… eine Baumaßnahme ?

Guten Tag,

wir sind ein Reiterverein und möchten gerne unser Hallendach
für eine Solaranlage vermieten.

Mit dem Geld würden wir gerne die Aussenplätze sanieren.

Unser Pachtvertrag sagt aus : Der Pächter darf Baumaßnahem
jeglicher Art nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung
der Stadt vornehmen.

Da wir das Dach aber nur Vermieten möchten, ist meine Frage
haben wir hier das Recht auf unserer Seite, oder müßen wir uns
die Einwilligung der Stadt einholen?

Hallo an den Reiterverein,
in unserem Ort ist keine Genehmigung für eine Solaranlage auf dem Dach erforderlich.
In ihrem Fall würde ich einfach eine unverbindliche Anfrage an die Stadt richten ob für die Installation einer Solaranlage auf dem Dach ein Genehmigung erforderlich ist dann sind Sie auf der sicheren Seite und haben es dann auch schriftlich.
Schöne Grüße www.holzer-kruen.de

In diesem Fall nicht verzagen und einen Rechtsanwalt fragen.
Mfg Karl

Hallo und guten Abend,
sorry für die späte Antwort,
so ganz ohne ist das nicht…
Sie sind nicht der Eigentümer, und damit würde ich es im Prinzip schon lassen.
Oder die Stadt als Eigentümer mit ins Boot holen - und den Ertrag verhandeln - oder die Nutzung desselben.
Auf keinen Fall haben Sie das Recht, irgendetwas ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers mit dieser Immobilie zu Veranstalten - das gibt ansonsten mächtig Ärger.
Sprechen Sie mit der Stadt - alles Andere ist nicht machbar - und nicht legal.
MfG
A.Schüler

Guten Tag
ich möchte mich entschuldigen dass ich erst jetzt auf ihre Anfrage gestoßen bin.
Leider kann ich ihnen hierzu keine Auskunft geben da ich nicht weiß wie sich die Deutschen Regeln verhalten. Aber ihr Vornehmen wäre super. Viel Erfolg
mfg