Arbeiter startet Kundenfahrzeug,Kupplung blockiert und schiebt das Fahrzeug auf das Hallentor.Kundenfahrzeug,sowie Hallentor sind Schrott.Autoschaden zahlt Haftpflicht des Arbeitgebers.Wer übernimmt bzw. zahlt den Schaden am Hallentor?
Hallo schlorchi,
Autoschaden zahlt Haftpflicht des Arbeitgebers.
Richtig.
Wer übernimmt bzw. zahlt den Schaden am Hallentor?
Sofern dem Arbeiter kein Vorsatz vorzuwerfen ist, muss der Arbeitgeber die Reparatur des Tores bezahlen. Wenn er über eine Eigenschadenversicherung verfügt, kann er die Kosten an die weiter geben.
Dein
Ebenezer