Ich bekomme Arbeitslosengeld zwei und überlege mir nach München zu ziehen. Ich sollte wissen wie hoch die Kosten für Unterkunft sein dürfen. Außerdem - ich habe gegoogelt und nichts gefunden - bräuchte ich Adressen von Sozialswohnungsvermietern (Wohnbaugenossenschaften und so). Für Augsburg z.B. gibt es eine ganze Listen als pdf-Datei. Für München finde ich nichts. Würde mich freuen ich werde hier fündig. Also Ciao!
Hallo!
Was die einzelnen Regelungen zu den Unterkunftkosten in den unterscheidlichen Bundesländern betrifft erkundigen sie sich am besten bei der ARGE! Erstmal hier beim zuständigen Träger nachfragen und sich evtl. gleich eine Nummer für die ARGE in München geben lassen. Da jedes Bundesland andere Maßstäbe ansetzt, kann Ihnen das nur die ARGE selbst beantworten oder halt jemand, der in diesem Bereich wohnt!
Wegen den Sozialwohnungsvermietern würde ich mich dann ebenfalls in der ARGE in München erkundigen! Die sollten wissen, wo es Wohnungsangebote gibt.
Tut mir leid, dass ich keine gezielteren Angaben machen kann! Aber Ihre Frage zielt auf eine spezielle Region ab und die Regelsätze für die einzelnen Kosten bekommt man bei der ARGE leider nur für seine Region zu erfahren!
Aber auf jeden Fall da mal nachfragen!
Wie gesagt sorry, aber das ist gebietsspezifisch!
Viel Glück!
Ich bekomme Arbeitslosengeld zwei und überlege mir nach
München zu ziehen. Ich sollte wissen wie hoch die Kosten für
Unterkunft sein dürfen.
Hallo,
in welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Erfragen lässt sich die Höhe der angemessenen Miete bei dem zuständigen Träger, in der Regel also der Agentur für Arbeit, der so genannten ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Sozialamt / Kommune), oder der Kommune selbst.
Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.
Grundsätzlich nicht übernommen werden Mietschulden. Diese können allerdings ausnahmsweise als Darlehn übernommen werden, wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht.
Außerdem:ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Ich hoffe, das ich dir damit weiterhelfen konnte.
Viele Grüße aus Berlin
Pete
Hallo,
bedaure, aber da kann ich keine Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke schön!