Hallo,

was ist wenn ein Bauplatz sehr lang und schmal ist, auf der einen Seite ist ein Fußweg und da müssen 3m Abstand gelassen werdenbeim bauen, gegenüber ist die Möglichkeit einer Grenzbebauung, meine Frage ist kann man von der Seite mit der erlaubten Grenzbebauung auch weniger als 3m Abstand lassen oder sind es immer 3m?

meine Frage ist kann man von der Seite mit der
erlaubten Grenzbebauung auch weniger als 3m Abstand lassen
oder sind es immer 3m?

Hallo!

Wenn eine Grenzbebauung zulässig ist, dann sind es automatisch weniger als drei Meter. Sogar 0 Meter. Dann nämlich, wenn du eine Grenzbebauung durchführst.

Gruß
Falke

Angenommen es wird nicht auf die Grenze gebaut, dürfte es auch z.B. nur 1m zur Gründstücksgenze sein?

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Dann müssen es 6 m sein.
Entweder direkt anbauen oder …

vnA

Hallo,
insofern das ganze in NRW ist, nein! Dann muss entweder auf die Grenze gebaut oder der dort übliche Mindestabstand (idR drei Meter) eingehalten werden. Alles andere geht - wenn überhaupt - nur mit Baulasten oder Nachbarzustimmungen.

Gruß vom
Schnabel

Wieso nicht die doppelte, die eigene und die nachbarschaftliche, Abstandsfläche?

vnA

Hallo,

was sagt denn der Architekt dazu? Und das Bauamt?

Grüße

miamei

Hallo,
weil hier nur von der Möglichkeit einer Grenzbebauung, nicht aber von einer zwingenden Festsetzung die Rede ist. Bei einer Möglichkeit (und insofern das Grundstück dafür geeignet ist) gilt „wer zuerst kommt, malt zuerst“ (ich unterstelle eine gewöhnliche Lage des §34 BauGB).

Wenn bereits ein genehmigter Bauantrag für das Nachbargrundstück für eine Doppelhaushälfte (in Grenzbebauung) vorläge, würde tatsächlich die doppelte Abstandfläche fällig, wenn unbedingt freistehend gebaut werden wollte. Ein solches freistehendes Gebäude würde man aber meiner Kenntnis nach üblicherweise durch eine Grenzanbauverpflichtungsbaulast (im Rahmen des ersten Bauantrags) unterbinden. Falls das nicht gemacht wird, trifft Deine Frage zu.

Gruß vom
Schnabel