Hallo,

Kann man als Käufer eines Hauses nachfolgend
aufgeführte Kosten steuerlich ansetzen?

Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass sich der Kaufpreis wie folgt zusammensetzt:

  • lebenslängliches Wohnrecht Wert 600€/Monat Nettomiete
  • Hege und Pflege Wert 200€/Monat
  • dauernde Last monatlich zu zahlen 300€/Monat

Nein, wenn das haus nicht zur Einkunftserzielung also zb. Vermietung genutzt hat das nix mit der Steuererklärung zu tun

Hallo,

In welchem Zusammenhang soll das steuerlich angesetzt werden? Was ist mit Pflege und Hege gemeint? Geht es da um das Haus oder die Person mit dem lebenslangen Wohnrecht? Eventuell kann dort etwas über die Schiene Haushaltsnahe Dienstleistungen ganz unabhängig von irgendeiner Einnahmeerzielungsabsicht steuerlich geltend gemacht werden.

Grüße

Hallo,

es handelt sich um die Hege und Plege der Person, für die das Wohnrecht besteht.

Gruß

Dauernde Last - Sonderausgabe?
Servus,

kannst Du mit den vorgelegten Angaben § 10 Abs 1a EStG von vornherein ausschließen?

Ist zwar denkbar unwahrscheinlich, aber es gibt ja auch recht gewitzte Notare.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Mit der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG wird die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen über das Jahressteuergesetz 2008 auf seinen Kernbereich, die Übertragung von Betriebsvermögen Selbständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft zurückgeführt. Steuerlich begünstigte dauernde Lasten liegen nur noch vor im Zusammenhang mit der Übertragung

eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit im Sinne der §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder des § 18 Abs. 1 ausübt,

eines Betriebs oder Teilbetriebs,

eines mindestens fünfzig Prozent betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt sowie

des Wohnteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft entfällt;

Damit entfällt der Abzug von dauernden Lasten bei Grundbesitz, Wertpapiervermögen und Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in den nicht begünstigten Fällen. Diese Einschränkung gilt nicht für vor 2008 abgeschlossene Verträge.

Kommt natürlich auch drauf an ob der Vertrag vor 2008 abgeschlossen wurden. Andere Alternativen außer die hier genannten sind mir zumindest nicht bekannt… andernfalls würde man ja auch jemanden besser stellen, der das haus nicht auf die „herkömmliche“ art bezahlt.