Hallo

Liebe/-r Experte/-in,

habe folgendes Problem:

Habe mich von meiner Ex getrennt,haben gemeinsamen Sohn (3 Jahre alt). Unser Sohn kam in der Ehe meiner Ex mit Ihren Ex-Mann zur Welt. Er hat eine Vaterschaftsaberkennung unterzeichnetb ich eine Vaterschaftsanerkennung,doch in der Geburtsurkunde steht immer noch ihr Ex-Ehemann. Das Standesamt erzählte mir solange sie das Scheidungsurteil nicht abgibt, bin ich biol. aber nicht rechtl der Vater.
Nun meine Frage:

Habe vom Amt ein Auskunftsersuchen erhalten,wo ich meine finanz. Verhältnisse offenlegen soll. Bin ich dazu verpflichet,obwohl ich noch nicht in der Geburtsurkunde stehe? Sind seit Juni getrennt,muß ich den Unterhalt für Juni nachzahlen, auch wenn ich rechtl nicht der Vater bin?

Danke im Voraus Euch allen!!!

VG spontan24

Hallo Spontan24,

wenn Sie einst eine „Vaterschaftsanerkennungserklärung“ abgegeben haben, gelten Sie vor dem Gesetz auch als „gesetzlicher Vater“ und sind somit voll in den Pflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in der Geburtsurkunde stehen oder aber auch nicht. Vorsichtshalber möchte ich Ihnen jedoch dazu raten, ganz unverbindlich einen Rechtsanwalt hinsichtlich dieser Angelegenheit aufzusuchen und abzuklären, welche Möglichkeiten Sie eventuell noch haben.

Mit den besten Grüßen und viel Erfolg…

Marthogel

Hallo spontan24,

ich bin kein Jurist oder Anwalt, daher kann ich in rechtlichen Dingen nicht beraten. Tut mir leid, ich hoffe, Sie erhalten Antwort und Hilfe von anderer Seite.
Alles Gute & herzlichen Gruß
milan

hallo,
also meine erste frage ist warum habt ihr beide eine vaterschaftsanerkennung unterschrieben? verpflichtet ist die person die die vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.heut zu tage muss der papa nicht auf der geburtsurkunde stehen bei meiner tochter steht der papa auch nicht drauf.also du bist dazu verpflichtet deine finaz. lage zu offenbaren da du die vaterschaftanerkennung unterschrieben hast.jetzt noch eine frage wer ist der wirkliche biologische vater?

Hallo, habe hierzu keine Idee, da es sich um ein rechtliches und nicht um steuerliches Problem handelt.
Sorry,

O; sorry. Da ist etwa schiefgelaufen. ich bin kein Experte für Rechtsangelegehenheiten.
Alles Gute
hageona

Ich habe die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben (biol. Vater) und ihr Ex die Vaterschaftsanerkennung. Natürlich bin ich bereit zu zahlen,kann es mir auch leisten. Doch möchte meine Ex unter Druck setzen das ich auf die Geburtsurkunde komme (AG möchte eine Kopie) um auch mein Kind sehen zu können. Denn die Vaterschaftsanerkennung besitzt meine Ex (bin mit nur 7 Sachen „geflüchtet“ bzw rausgeworfen worden. So habe ich nichts schriftliches, dass ich einen Sohn habe. Also ist es nicht möglich meine finanz Infos solange zurückzuhalten bis ich auch schriftlich bzw rechtlich auf der Gebursturkunde stehe? :-/

hallo,
also ich gebe dir ein guten tip gehe mal zu deinem zustehenden jugendamt den eigendlich musst du was schrieftliches haben.die vaterschaftsanerkennung die du unterschrieben hast müsste dir ausgehändigt werden da es wertevolle papiere sind.
beim jugendamt musst du na türlich dein sachverhalt schildern.das jugendamt schreibt deine ex an das sie dir die papiere aushändigen soll sollte es nicht passieren könnte es sein das es eingeklagt wird ich weiß ja nicht ob du soweit gehen möchtest.ich weiß ja nicht wie eure verhältnisse sind und ob dein kind ehr zu dir möchte oder lieber zur mama dann könntest du wenn du möchtest und vieleicht nicht hast das gemeinsame sorgerecht bzw alleineige sorgerecht beantragen.
gehe aber bitte zum jugendamt die helfen dir auf jeden fall weiter .
wenn noch fragen sind ruhig anschreiben

Hallo,

ich kenne mich eher beim Thema Eltersunterhalt (also wenn Kinder ihre Eltern unterstützen müssen) aus. Tut mir leid, dass ich hier also nicht helfen kann!
Viel Erfolg und Glück!

Beste Grüße

Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann. Gibts keine kostenlose Rechtsauskunft bei der Rechtsanwaltskammer oder so was ähnliches? Liebe Grüße und alles Gute

Hallo Spontan!!!
Ich habe Dir nicht geantwortet,
weil ich eine „Frau“ fürs Grobe bin.
Mache Tür und Personenschutz…
Wahrscheinlich wirds zu spät sein,
doch ich weiß es gibt auch Menschen bei Gericht die Menschen sind :smile:
Soll heißen-
schmeiß kein Geld raus-
geh zu Deinem für Dich zuständigen Gericht und Frage Dich durch…
bis Du nen „Menschen“ triffst.:smile:
Doch wie gesagt, ich denke es ist schon zu spät und Du hast nach bestem Gewissen gehandelt…
Alles Gute für Dich-
trag Dein Herz weiter hoch…
eine andere hat es verdient-
sicherlich…

LG
Dany