Im Haushalt gibt es nur 1 KFZ.
kann man trotzdem für beide AN die Entfernungspauschale von 0,30 € beantragen oder muss einer die MVV-Kosten angeben?
ja, deshalb heißt es ja Entfernungspauschale und nicht Autobesitzerpauschale.
Außerdem gibt man nicht die Pauschale an, sondern die Arbeitstage und die Entfernung und was man benutzt hat, und das FA rechnet die Pauschale aus.
Viel Glück
Barmer