Zwei Kolleginnen arbeiten im Einzelhandel ,auf Teilzeit zu üblichen Einzelhandelszeiten
(10-20 uhr)bei einer großen Firma.vertraglich sind keine zeiten vereinbart nur die Wochenstd. Beide haben Kinder.Eine geht auf Elternzeit will zurück kommen allerdings nur noch bis 15 Uhr arbeiten. Der Filialleiter führt Gespräche will versuchen es irgendwie hinzukriegen.Die andere hat damit Probleme , sagt das der Filialleitung auch,da sie genau das gleiche kinderbetreuungsproblem auch hat und findet es unfair Dass nur sie nun solche Schichten bekommen soll und die andere muss immer noch schauen wie sie es alles unter Dach und Fach kriegt mit der Kinderbetreuung . Nun erfährt sie dass die vom Elternzeit in ein paar Monaten zu gewünschten Zeiten wieder anfängt… Wie ist die Rechtslage???
Kann die andere auch diese Schichten verlangen? Muss nicht eine Gleichberechtigung herrschen?
Die „Rechtslage“ gibt wenig zur Klärung her, denn unter Berufung auf die „betrieblichen Erfordernisse“ hat der Arbeitgeber weitgehende Regelungsbefugnisse. Und „Gleichberechtigung“ ist eine schwache Grundlage zur Durchsetzung von Ansprüchen. Andererseits muss auch dem Arbeitgeber daran liegen, dass seine Mirarbeiterinnen eine faire Chance haben, ihre familiären Verpflichtungen mit den beruflichen in Einklang zu bringen. Ich empfehle, ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über die bestehenden Probleme (in Bezug auf die Kinderbetreuung) zu führen und mögliche Bevorzugungen der Kollegin allenfalls als Zusatz-Argumente - möglichst aber gar nicht - zu benutzen, da sonst der Eindruck einer „Neiddebatte“ entstehen könnte. Fazit: Die Lösung des Problems sehe ich weniger auf rechtlicher Basis als durch gute Gespräche, denn dem Arbeitgeber kann das Problem nicht gleichgültig sein.
Hallo,
Natürlich kann auch die andere Kollegin solche Arbeitszeit verlangen, nur ob sie sie bekommt, ist die Frage. Ich habe verstanden, Kollegin 1 hat andere Arbeitszeiten beantragt, Kollegin 2 hat das nicht gut gefunden. Hat sie auch andere Arbeitszeiten beantragt?
Geht es nur um Schichtmodelle oder auch um Teilzeit? Das alles spielt eine Rolle beider Bewertung. Wieviele Beschäftigte gibt es? Wie werden die Schichten festgelegt? Das alles weiß ich nicht.
Was ich weiß, es wäre besser, es gäbe einen Betriebsrat. Dann kann kein Leiter etwas alleine festlegen, sondern dann muss das mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Noch besser wäre, Frau wäre Gewerkschaftsmitglied, dann könnte sie ggf. gegen die Ungleichbehandlung klagen, ohne dass sie das etwas kostet. Qualifizierte Beratung sowieso.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
kenne mich damit leider nicht aus und empfehle, sich an den Betriebsrat oder die Gleichstellungsbeauftragte zu wenden.
nitsrek
Hallo, die Rechtslage kan ich hier auch nicht beurteilen. Eigentlich gilt ja gleiches Recht für alle. Aber um genaueres zu erfahren, sollten Sie vielleicht mal den Betriebsrat oder die Gewerkschaft fragen.
LG Rita